Oberhausen. Wegen drei Taten stand ein 31-Jähriger vor Gericht. Als Chef einer Laden-Filiale in Oberhausen-Lirich belästigte er eine junge Untergebene.
Kaum war er Chef einer Filiale eines Haushaltswaren-Discounters im Norden des Stadtteils Lirich, da war ein heute 31 Jahre alter Mann aus Monheim offenbar der Ansicht, dass er nicht nur arbeitstechnisch das Sagen über die Beschäftigten hatte. Wegen dreifacher sexueller Belästigung stand er nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg.
Das Amtsgericht Oberhausen hatte zu Beginn des Jahres keinen Zweifel daran gehabt, dass der Angeklagte die junge Frau zwischen September 2020 und Juni 2021 in mindestens drei Fällen sexuell belästigt hatte. Er hatte sich an sie gedrückt, ihr an den Po gefasst und ihr unter den Rock gegriffen. Angesichts des guten Einkommens des studierten Managers fiel die Geldstrafe mit 16.000 Euro (160 Tagessätze zu je 100 Euro) deutlich aus.
Vorsitzender führte mit klaren Worten in den Sachstand ein
Der legte Berufung ein. Der Vorsitzende der Berufungskammer wies zu Beginn des eigentlich auf zwei Tage angesetzten Verfahrens darauf hin, dass das Amtsgericht seiner Ansicht nach bei der Bildung der Gesamtstrafe deutlich über das Ziel hinausgeschossen sei. Andererseits bestehe, jedenfalls nach Aktenlage, wenig Aussicht auf einen Freispruch.
Für den Fall, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel auf das Strafmaß beschränke und damit die Schuldfeststellungen des Amtsgerichts anerkenne, stellte die Kammer ein deutlich geringeres Strafmaß in Aussicht. Nach langer Beratung mit seiner Verteidigung nahm der 31-Jährige diesen Vorschlag an.
Geldstrafe wurde deutlich gesenkt
Damit ersparte der bislang nicht vorbestrafte Mann der Tränen der Erleichterung weinenden Geschädigten eine möglicherweise sehr lange Befragung im Zeugenstand. In Verbindung damit, dass die Rechtsmittelbeschränkung einem Geständnis gleichkam, sorgte das für eine deutliche Absenkung der Geldstrafe.
Weil der Angeklagte inzwischen etwas weniger verdient als zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils, wurde die Tagessatzhöhe auf 80 Euro, die Zahl der Tagessätze absprachegemäß auf 90 verringert. Der Angeklagte muss nun nur noch 7200 Euro Strafe zahlen. Entscheidender dürfte für ihn jedoch sein, dass Vorstrafen erst ab 91 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen.