Duisburg. Weil eine Oberhausenerin (33) ihre Schwester verletzte, beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung. Urteil fiel am dritten Prozesstag.
Mit der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete nach drei Verhandlungstagen das Sicherungsverfahren gegen eine 33-jährige Oberhausenerin. Am Morgen des 29. Dezember 2021 hatte die psychisch kranke Frau in einem Haus an der Hertastraße in Osterfeld ihre elf Jahre ältere Schwester mit einem Messer angegriffen.
Die Geschädigte hatte um acht Uhr morgens noch im Bett gelegen, als die Beschuldigte plötzlich mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge vor ihr stand und immer wieder zustach. Die verletzte 44-Jährige schaffte es irgendwie, das Haus zu verlassen. Sie trug 32, mehrheitlich oberflächliche Schnitt- und Stichverletzungen davon.
Tragisch: Nur drei Monate zuvor tötete Mutter (64) der Schwestern ihren Ehemann
Nur drei Monate zuvor war es bereits an gleicher Stelle zu einer tödlich endenden, ganz ähnlichen Bluttat in der Familie gekommen. Die Mutter (64) der beiden Schwestern hatte deren Vater, ihren 61-jährigen Ehemann mit 48 Messerstichen getötet und so die Ehe-Tyrannei beendet, unter der sie und ihre Kinder seit vielen Jahren litten. Im Frühjahr 2022 wurde sie wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Ursprünglich war die nun verhandelte Antragsschrift gegen ihre 33-jährige Tochter sogar von versuchtem Mord ausgegangen. Doch die Richter verneinten eine heimtückische Tat. Zudem habe die Beschuldigte ihre aus dem Haus flüchtende und bei Nachbarn Schutz suchende Schwester nicht mehr weiter verfolgt. Juristen nennen so etwas einen Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt. Anlasstat für die Unterbringung war daher am Ende nur eine gefährliche Körperverletzung.
Gutachter: Aggressionsdurchbrüche können jeden treffen
Letztlich eine rein akademische Diskussion. Denn daran, dass die Tat die Geschädigte auch leicht das Leben hätte kosten können, hatte keiner der beteiligten Juristen Zweifel. „Messerstiche, vor allem wenn sie sich auch gegen Kopf und Hals richten, kann man kaum dosieren“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.
Die Beschuldigte, daran hatte ein psychiatrischer Sachverständiger keinen Zweifel, war zur Tatzeit unzurechnungsfähig. Sie leidet unter einer Variante von Schizophrenie, bei der lange Zeiten apathischer Ruhe von plötzlichen Aggressionsdurchbrüchen unterbrochen werden. „Und die können jeden treffen, der gerade in der Reichweite der Beschuldigten ist“, begründete der Vorsitzende die Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit.