Oberhausen. Weil er viermal einen Kiosk in Sterkrade überfallen haben soll, stand ein Oberhausener (33) vor Gericht. Nach zwei Prozesstagen fiel das Urteil.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete nach nur zwei Verhandlungstagen der Prozess gegen einen 33-jährigen Oberhausener. Das Landgericht Duisburg sprach ihn von dem Vorwurf frei, vier Überfälle auf einen Kiosk in Sterkrade begangen zu haben. Bereits nach dem ersten Verhandlungstag hatte die Strafkammer den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen.
Bis dahin war der Mann dringend verdächtig gewesen, im Oktober und November 2021 gleich vier Mal den Betreiber eines Kiosk in der Nähe der St.-Clemens-Kirche bedroht und von ihm Geld gefordert zu haben. Zweimal sollen die Taten, bei denen der Angeklagte dem Geschädigten auch einen Kopfstoß verpasst und ihn mit einer Pistole bedroht haben soll, im Versuch stecken geblieben sein.
Verwirrende Zeugenaussage sorgte für Freispruch
Zweimal soll der 33-Jährige erfolgreich gewesen sein und insgesamt 4000 Euro erbeutet haben. Doch nach der Aussage des Geschädigten war dieser Vorwurf mehr als fraglich. Denn der 48-jährige Kiosk-Betreiber hatte von anderen Summen berichtet und andere Tatzeiten genannt. Und überhaupt habe er das erpresste Geld ja gar nicht dem Angeklagten selbst, sondern dessen Cousin übergeben. Oder war es doch der Bruder?
Die Juristen waren sich am Ende nicht einmal sicher, ob es überhaupt eine Straftat gegeben hatte. Denn der Geschädigte hatte dem Angeklagten bereits zuvor Geld geliehen. „Der hat mich 8000 Euro gekostet“, beschwerte er sich mehrfach im Laufe seiner höchst mühsamen und widersprüchlichen Zeugenvernehmung. Dass der Angeklagte Geld vom Zeugen bekommen hatte, hielt das Gericht am Ende für möglich. Unter welchen Umständen es den Besitzer wechselte, vermochte die Strafkammer aber nicht festzustellen.