Oberhausen. Wegen Mordversuchs steht eine 33-jährige Oberhausenerin vor dem Landgericht. Wenige Monate vor der Tat hatte ihre Mutter den Vater getötet.

Wegen eines Mordversuchs steht eine psychisch kranke 33-jährige Oberhausenerin vor dem Landgericht Duisburg. Am Morgen des 29. Dezember 2021 soll sie versucht haben, ihre schlafende Schwester mit einem Messer zu töten. Der Fall ist an Tragik kaum zu überbieten: Erst drei Monate zuvor, am 16. September 2021, hatte die Mutter (64) der Geschwister in dem Haus an der Herthastraße in Osterfeld ihren Ehemann (61) mit mindestens 48 Messerstichen getötet.

Wegen Totschlags war die 64-Jährige im Frühjahr zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihrem ebenfalls angeklagten 32-jährigen Sohn konnte keine Mitschuld bewiesen werden. Die blutige Tat war der Schlusspunkt eines Familienlebens, das durch die zunehmende Herrschsucht und Brutalität des Getöteten gekennzeichnet gewesen sein soll.

Zwei Kapitalverbrechen in einer Familie innerhalb von gut drei Monaten

Die schwierigen Familienverhältnisse gingen auch an den beiden Töchtern nicht spurlos vorbei. Beide sollen unter massiven psychischen Problemen leiden. Die Erkrankung der 33-Jährigen soll Ende des Jahres 2021 dann zu der nun angeklagten Gewalttat geführt haben: Gegen 8 Uhr soll sie in das Zimmer ihrer noch schlafenden 44-jährigen Schwester im Dachgeschoss gegangen sein und mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge immer wieder auf sie eingestochen haben.

Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen am ganzen Körper. Blutüberströmt konnte sie zu einem Nachbarn flüchten, der Polizei und Rettungswagen rief. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 33-Jährige zur Tatzeit aufgrund einer Schizophrenie schuldunfähig oder zumindest erheblich in ihrer Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Das Gericht muss nun über den Antrag entscheiden, die Beschuldigte zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

33-Jährige schwieg zu Prozessbeginn

Die 33-Jährige wollte sich zu Beginn des Vorwurfs nicht zur Person oder zur Sache äußern. „Ich mag sie und sie mag mich“, so ihre elf Jahre ältere Schwester im Zeugenstand. „An dem Morgen stand sie plötzlich mit einem Messer im Zimmer und ging auf mich los“, berichtete die 44-Jährige. Alle Versuche, die Angreiferin durch Zureden abzuhalten, seien gescheitert. Zuletzt habe sie aus dem Haus flüchten können.

Sie wisse zwar, dass ihre Schwester psychisch krank sei, so die als Nebenklägerin auftretende 44-Jährige. „Aber die Diagnose kenne ich nicht.“ Ihr sei auch in der Zeit vor der Tat im Verhalten der 33-Jährigen nichts aufgefallen. „Wir hatten keinen Streit.“

Für den Prozess sind bis Anfang September drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.