Oberhausen. Wegen mehrerer Raubtaten steht ein Oberhausener (33) vor dem Landgericht. Doch nach dem ersten Prozesstag scheint eine Verurteilung fraglich.

Viel Originalität wird man einem 33-jährigen Oberhausener, der sich wegen mehrfacher räuberischer Erpressung vor dem Landgericht verantworten muss, nicht unterstellen können. Innerhalb von zwei Monaten soll er 2021 gleich vier Mal einen Kiosk in Sterkrade überfallen haben. Aber schließlich kannte er den Betreiber des Büdchens in der Nähe der St.-Clemens-Kirche.

1500 Euro soll der Angeklagte am 2. Oktober vom 48-jährigen Betreiber verlangt haben. Als der Mann, der ihm schon zuvor mit Beträgen aushalf, das ablehnte, soll der 33-Jährige ihm ein Messer an den Hals gehalten haben. Der Geschädigte soll gezahlt haben. Ende November soll der Angeklagte 2500 Euro kassiert haben. Der Zeuge soll ihm das Geld unter dem Eindruck der vorangegangenen Ereignisse gegeben haben.

Schreckschusspistole soll nicht funktioniert haben

Die der letzten Tat vorangegangenen Ereignisse sind zwei weitere Überfälle, die im Oktober stattgefunden haben sollen. Einmal soll der 33-Jährige dem Geschädigten einen Kopfstoß versetzt haben. Der Kiosk-Betreiber konnte flüchten. Beim nächsten Vorfall soll der Angeklagte mit einer Schreckschusswaffe auf den Zeugen gezielt und mehrfach abgedrückt haben. Doch die Pistole versagte ihren Dienst.

Der 33-Jährige wollte sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Offenbar schien er gesundheitliche Probleme zu haben. Sein rechter Arm zitterte stark. Eigentlich sollte er längst in einem Krankenhaus untergebracht sein, deutete sein Verteidiger an. Doch ein entsprechender Beschluss der Strafkammer wurde aufgrund einer Intervention der Justizvollzugsanstalt nicht umgesetzt.

Hauptbelastungszeuge warf mehr Fragen auf, als er beantwortete

„Wir waren ein paar Monate lang Freunde“, sprudelte es aus dem Kiosk-Betreiber heraus. „Ich habe ihm öfter was geliehen. Doch dann ist er durchgedreht und hat mich erpresst.“ Bei dem Versuch, diese Kurzfassung mit juristisch verwertbaren Details zu füllen, scheiterte das Gericht. Endlose Nachfragen aller beteiligten Juristen förderten nur immer neue verwirrende Aussagen zutage. Die Angaben des Zeugen zu Tatzeiten und Höhe der Beute passen nicht zur Anklage. Und auch, wer das Geld eigentlich in Empfang nahm, ist unklar. Der 48-Jährige spricht mal von einem Cousin, mal von einem Bruder des Angeklagten.

Am Ende des ersten von drei geplanten Verhandlungstagen war der eigentlich einfach erscheinende Sachverhalt alles andere als aufgeklärt und fast wundert man sich, dass der Prozess nicht schon mit einem Freispruch endete. Allerdings entließ die Kammer den Angeklagten aus der Untersuchungshaft. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, so die Richter.