Oberhausen. Zwei Oberhausener Kindergärtnerinnen hatten den Rentner mit herunter gelassener Hose gesehen. Was er genau tat, blieb allerdings unklar.
In zweiter Instanz kämpfte ein 80-jähriger Düsseldorfer vor dem Landgericht Duisburg gegen eine Verurteilung. Ursprünglich war ihm vorgeworfen worden, sich vor der Fensterfront der städtischen Kindertagesstätte Vennepoth als Exhibitionist betätigt zu haben. Doch das hatte schon das Amtsgericht Oberhausen als nicht bewiesen angesehen und den Rentner lediglich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt.
Zwei junge Kindergärtnerinnen hatten den Mann am 8. Januar 2022 gegen 13.30 Uhr angeblich dabei beobachtet, wie er sich mit herunter gelassenen Hosen ein wenig umständlich an sich selbst zu schaffen machte. Dem Amtsgericht war die Motivation für die Bemühungen des Angeklagten unklar geblieben. Dass er die Öffentlichkeit suchte, um sich sexuell zu erregen, blieb jedenfalls unbewiesen.
80-Jähriger beteuert: „Ich musste nur Pipi!“
Dennoch verhängte die erste Instanz eine Geldstrafe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro). Der Angeklagte legte dagegen Berufung ein und erzählte vor der Berufungskammer noch einmal das, was er auch schon vor dem Amtsgericht beteuert hatte. „Ich musste doch nur Pipi“, so der 80-Jährige. Das müsse er seit drei Prostata-Operationen praktisch ständig.
„Mir ist gar nicht klar gewesen, dass ich vor einer Kindertagesstätte stand. Ich kenne mich doch in Oberhausen nicht aus.“ Und auch die Kindergärtnerinnen habe er nicht gesehen. Er habe sich nur bemüht, sich nicht in die Hose zu machen. Schließlich wollte er sich noch mit einer Frau treffen, die per Kleinanzeige angeboten hatte, einen Vogel zu verschenken. „Ich fahre doch nicht extra nach Oberhausen, um da meinen Schniedel zu zeigen.“
Berufungskammer stellte Verfahren ohne Auflagen ein
Medizinische Unterlagen ließen keinen Zweifel an den gesundheitlichen Problemen des Mannes. Und im Gegensatz zu den meisten Sexualtätern, die schon in deutlich jüngerem Lebensalter wegen einschlägiger Taten auffallen, war der 80-Jährige noch nie in seinem ganzen Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Die Berufungskammer hielt es vor diesem Hintergrund für geraten, das Verfahren einzustellen. Das klappte allerdings erst, nachdem der Angeklagte sein Einverständnis dazu erklärt hatte. Erst einmal hatte er aber dringend zur Toilette gemusst. Als man ihm den Weg erklären wollte, winkte er ab. „Da war ich vor Verhandlungsbeginn schon zweimal.“