Duisburg. Eine 64-jährige Oberhausenerin und ihr Sohn sollen Ehemann beziehungsweise Vater erstochen haben. Ist jahrelanges Martyrium Motiv für die Tat?
Mit einer blutig endenden Familientragödie in Oberhausen muss sich das Landgericht Duisburg auseinandersetzen. Einer 64-jährigen Frau und ihrem 32 Jahre alten Sohn wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Mit zwei Messern sollen sie am 16. September 2021 in einer Wohnung in Osterfeld den 61-jährigen Ehemann und Vater mit 48 Stichen getötet haben.
Hilfeschreie hatten Nachbarn auf die Tat aufmerksam gemacht. Diese alarmierten die Polizei. Als ein Beamter die Wohnung betrat, bot sich ihm ein grausiges Bild: Der aus einer Vielzahl von Wunden blutende Mann lag auf dem Boden. Seine Ehefrau kniete blutüberströmt mit einem Messer in der Hand neben dem Körper. Der Sohn stand daneben. Für den 61-Jährigen kam jede Hilfe zu spät: Der Blutverlust war tödlich.
Angeklagte wollen sich später zur Sache äußern
Die Angeklagten äußerten sich zu Prozessbeginn nicht zu dem Vorwurf. Allerdings haben ihre Verteidiger für einen späteren Zeitpunkt Einlassungen angekündigt. Denn hinter der ungewöhnlich grausamen Tat scheint sich ein viele Jahre währendes Martyrium der Familie zu verbergen.
Bereits mehrfach in der Vergangenheit soll es zu gewalttätigen Übergriffen des Familienvaters, vor allem gegen die Ehefrau, gekommen sein. Immer wieder kam es zu Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt. Die ständigen Gewalttaten sollen bei zwei Töchtern des Paares bereits zu psychischen Problemen geführt haben.
Getöteter soll immer wieder gewalttätig geworden sein
Im November 2020 soll der Ehemann seine Frau im Keller des Hauses mit der Faust und einem Hammer geschlagen haben. Ironie des Schicksals: Genau an dem Tag, als die 64-Jährige und ihr Sohn zur Tat geschritten sein sollen, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags gegen den 61-Jährigen.
Es darf als unwahrscheinlich angesehen werden, dass die Angeklagten von der Anklageerhebung wussten. Sie wussten nur, dass der Mann immer noch auf freiem Fuß war. Er hatte lediglich für zehn Tage die Wohnung verlassen müssen. Nach Zeugenaussagen soll es auch nach dem Schlag mit dem Hammer zu weiteren Übergriffen des 61-Jährigen gekommen sein.
Bis Ende Mai sind fünf weitere Sitzungstage geplant.