Duisburg. Wegen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilte das Landgericht einen Oberhausener (49). Das Kind war zur Tatzeit 13 Jahre alt.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen muss ein 49-jähriger Oberhausener für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Der Angeklagte hatte sich im Jahre 2021 in Klosterhardt an seiner 13-jährigen Stieftochter vergangen. Zuletzt hatte der 49-Jährige seine Schuld vor dem Landgericht Duisburg auch eingestanden.

Die Mutter der Geschädigten war in zweiter Ehe mit dem Angeklagten verheiratet. Der hatte es in mindestens zwei Fällen ausgenutzt, dass das Kind seine Mutter an den Wochenenden regelmäßig in der Wohnung des Paares besuchte und dort auch übernachtete.

Angeklagter hatte zunächst zur Anklage geschwiegen

Bei einer Tat Mitte 2021 hatte er das Mädchen im Schlafzimmer der Wohnung unter der Kleidung im Intimbereich gestreichelt. Bei einem zweiten Vorfall hatte der 49-Jährige die 13-Jährige zunächst mit Babyöl eingerieben und sie dann vergewaltigt, obwohl das Mädchen ihn anflehte, es nicht zu tun.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte zunächst zu dem Vorwurf geschwiegen. Doch schon eine durch die Polizei per Video aufgezeichnete Vernehmung der jungen Hauptzeugin ließ kaum einen Zweifel an den in der Anklageschrift beschriebenen sexuellen Übergriffen.

Geständnis ersparte junger Zeugin die Aussage vor Gericht

Kurz bevor das inzwischen 14 Jahre alte Mädchen persönlich im Zeugenstand vernommen werden sollte, zog der Angeklagte die Notbremse. Der 49-Jährige räumte gegenüber der Strafkammer und dem Staatsanwalt die Taten ein, äußerte Reue und Scham. Zudem erklärte er sich dazu bereit, 10.000 Euro Schmerzensgeld an das geschädigte Mädchen zu zahlen.

Vor diesem Hintergrund fiel das Urteil vergleichsweise milde aus. Angesichts der Schwere insbesondere der zweiten Tat erwies sich die Hoffnung der Verteidigung, am Ende doch noch eine bewährungsfähige Strafe erreichen zu können, jedoch als unrealistisch. Allerdings wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen und darf bis zum Strafantritt auf freiem Fuß bleiben.