Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein Oberhausener (49) vor Gericht. Er soll sich in zwei Fällen an seiner Stieftochter (13) vergangen haben.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes steht ein 49-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. In mindestens zwei Fällen soll er sich an seiner Stieftochter vergangen haben. Das Mädchen war zur Tatzeit 13 Jahre alt. Die Taten sollen sich ereignet haben, als das Mädchen seine Mutter an Wochenenden in Klosterhardt besuchte.

Schon die Tatzeit scheint aber nicht exakt festzustehen: Ein Vorfall soll sich im Juni 2021 ereignet haben. Da soll der Angeklagte sich dem Mädchen im Schlafzimmer genähert und es unter der Kleidung im Intimbereich gestreichelt haben. Davor oder danach – darüber sagt die Anklageschrift nichts aus – soll es zu einer noch weitaus gravierenderen Tat gekommen sein.

Angeklagter schwieg zu Prozessbeginn zu den Vorwürfen

Der Angeklagte soll die Geschädigte im Schlafzimmer ausgezogen und sie mit Babyöl eingerieben haben. Dann soll er das Mädchen, das dabei vor Schmerzen geschrien haben soll, vergewaltigt haben. Das Kind lebt bei seinem Vater. Der hatte die Übergriffe bei der Polizei angezeigt.

Der Angeklagte wollte sich zu Beginn des Verfahrens noch nicht zu dem Vorwurf äußern. Die Juristen erörterten die Sach- und Rechtslage nach der Anklageverlesung außerhalb der Öffentlichkeit. Klar scheint aber, dass die Verteidiger eine Verurteilung des bislang nicht einschlägig vorbestraften Mannes zu einer bewährungsfähigen Strafe anstreben.

Die Vernehmung der Mutter der Geschädigten konnte am ersten Verhandlungstag nicht wie geplant stattfinden. Die Frau ist schwer erkrankt. Das inzwischen 14 Jahre alte Mädchen soll erst am nächsten Verhandlungstag in den Zeugenstand.

Aussage der Tochter auf Video aufgenommen

Zuvor soll die polizeiliche Vernehmung der Hauptbelastungszeugin, die auf Video aufgenommen wurde, im Gerichtssaal in Augenschein genommen werden. Ob es tatsächlich, wie ursprünglich geplant, bereits am 2. Juni zu einem Urteil kommen wird, ist derzeit noch unklar.