Duisburg. Mehrfach attackierte ein 27-Jähriger in der JVA Hamborn das Gefängnispersonal. Gegen ein erstes Urteil legte der Mann Berufung ein.
Gute Führung ließ sich einem 27 Jahre alten Oberhausener für seinen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Hamborn nun wirklich nicht bescheinigen. Mehrfach attackierte der Mann das Personal der Haftanstalt. Mehrere Beamte wurden dabei verletzt. In zweiter Instanz musste sich jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit den Ausrastern des renitenten Strafgefangenen befassen. Allerdings dauerte der Prozess nicht lange.
Am 22. November 2019 hatte der Mann in einer Zelle auf dem Bett gelegen, sich einen Gürtel um den Hals gelegt und zugezogen. Ein Justizwachtmeister schritt ein und löste den Gürtel. Als Reaktion schlug der Gefangene auf ihn ein und brachte dem Beamten, der die Schläge abzuwehren versuchte, üble Prellungen an beiden Handgelenken zu.
27-Jähriger sprang in seiner Duisburger Zelle Beamte vom Stuhl aus an
Am 3. April 2020 stand der Angeklagte zur Überraschung des Anstaltspersonals in der Nähe des Fensters auf einem Stuhl. Ein weiterer Selbstmordversuch? Als die Beamten den Mann aufforderten, von seinem Standpunkt herunter zu kommen, sprang der sie an. Dabei zog sich ein Justizwachtmeister eine Verstauchung der Hand zu.
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Wenige Tage später hatte der 27-Jährige in seiner Zelle randaliert. Als ein Beamter den Raum betrat, versuchte der Gefangene ihm an den Hals zu greifen. Der Wachtmeister konnte den Griff abwehren, brach sich dabei aber die Hand. Er trägt nun eine Titanplatte auf dem Mittelhandknochen und kann einen Finger nicht mehr richtig beugen.
Die Sinnlosigkeit seiner Berufung sah auch der Angeklagte ein
Das Amtsgericht hatte den 27-Jährigen wegen Widerstandes, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Aufgrund einer ganzen Reihe von Vorstrafen verlängerte es den Aufenthalt des Mannes hinter Gittern gleich um 21 Monate. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein.
Warum er das getan hatte, konnte außer ihm selbst, aber keiner der Verfahrensbeteiligten nachvollziehen. Denn schon in erster Instanz hatte der 27-Jährige durchblicken lassen, dass er niemals ernsthafte Selbstmordabsichten gehabt habe.
Er habe die Justizvollzugsbeamten nur herausfordern wollen, weil er sich von ihnen ungerecht behandelt fühlte. Nach einer kurzen, aber sehr eindringlichen Beratung durch seinen Verteidiger, nahm der Angeklagte seine Berufung zurück. Seit geraumer Zeit sitzt der Mann inzwischen übrigens in einer anderen Haftanstalt.