Oberhausen. Tatort: Willy-Brandt-Platz. Im September 2021 kam es hier frühmorgens zu einer Schlägerei, mit der sich jetzt das Schöffengericht befasst hat.

Das Video aus einer Überwachungskamera am Busbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz hat am Donnerstag einen vor dem Schöffengericht angeklagten jungen Mann entlastet. Zu verantworten hatte sich der 19-Jährige aus Oberhausen laut Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er einem anderen hinterlistig von hinten einen Faustschlag versetzt habe. Übrig blieb zum Schluss der Verhandlung und nach ausführlicher Sichtung der Videoaufnahmen eine einfache Körperverletzung ohne Hinterlist. Der 19-Jährige ist vom Schöffengericht verwarnt worden und muss nun ein Anti-Aggressions-Training absolvieren.

Eine zunächst verbale, dann handgreifliche Auseinandersetzung unter jungen, erheblich alkoholisierten Leuten, alle um die 20 Jahre alt, hat diesen Strafprozess ausgelöst. Dazu kam es am 12. September 2021 am Steig 9 auf der Mittelinsel des Busbahnhofs Willy-Brandt-Platz (Hauptbahnhof).

Der jetzt angeklagte 19-Jährige traf mit einem Begleiter dort in den frühen Morgenstunden noch in der Dunkelheit auf eine Gruppe junger Leute, die von einer Geburtstagsfeier kamen und mit dem Bus oder auch per Taxi nach Hause fahren wollten.

An Steig 9 kam es laut Beweisaufnahme zunächst zu verbalen Angriffen und Pöbeleien, dann versetzte der Angeklagte einem Kontrahenten einen Faustschlag. Diese Attacke hatte der 19-Jährige bereits vor dem Tag des Strafprozesses zugegeben. Er zahlt dem Geschädigten derzeit in mehreren Raten auf zivilrechtlichem Weg ein Schmerzensgeld.

Vor dem Schöffengericht wurde nun beim Sichten der Videoaufnahmen allerdings deutlich, dass der besagte erste Faustschlag offenbar nicht von hinten und mit Hinterlist ausgeführt wurde, was ein erheblich höheres Strafmaß und nicht nur eine Verwarnung zur Folge gehabt hätte.

Zeugen mit Erinnerungslücken vor dem Schöffengericht

Nach dem besagten Faustschlag entwickelte sich eine wechselseitige Schlägerei, die sich teils auf die Fahrbahn vor Steig 9 verlagerte. Ein weiterer junger Mann bekam einen heftigen Schlag ab, stürzte benommen zu Boden und musste schließlich im Krankenwagen versorgt werden. Dieser junge Mann sagte vor dem Schöffengericht – wie andere Beteiligte auch – ausführlich als Zeuge aus. Die jungen Leute konnten sich auf Befragen des Vorsitzenden Richters Marc Voosen allerdings oft nicht mehr genau erinnern, wie die Schlägerei im Einzelnen abgelaufen ist.

Plädoyers im Gleichklang

In ihren Plädoyers haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung für eine Verwarnung des Angeklagten plädiert und für die Weisung, dass der 19-Jährige an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen muss.

Der junge Angeklagte, wegen einer Reihe anderer Delikte der Justiz und der Jugendgerichtshilfe bereits bekannt, hatte zuvor selbst eingeräumt, dass er durch Alkoholkonsum „leicht reizbar“ werde.

Das vor Gericht mehrfach abgespielte Video der Überwachungskamera zeigt den groben Handlungsablauf und vermittelte insofern doch einige wichtige Erkenntnisse – vor allem wurde dabei deutlich, dass die Aggressionen und körperlichen Attacken in jenen Morgenstunden nicht allein von dem Angeklagten ausgingen.

Vorsitzender Richter: Schlägerei unter Alkoholisierten

Die Polizei war an jenem 12. September schnell vor Ort. Sie konnte den 19-Jährigen damals an Ort und Stelle fassen und erste Ermittlungen einleiten. Hier habe man es allerdings mit einem Fall zu tun, bei dem erst die Sichtung des glücklicherweise vorhandenen Videomaterials ein kompletteres Bild des Handlungsablaufes liefern konnte, betonte der Vorsitzende Richter Marc Voosen. Im Grunde habe man es hier mit einer klassischen Schlägerei unter Alkoholisierten zu tun.

Der junge Angeklagte bestätigte das mit seinem Schlusswort punktgenau: „Ich möchte mich entschuldigen. Das alles ist nur durch den Alkohol passiert. Ich habe mit dem Alkoholtrinken aufgehört.“