Oberhausen. Das Schöffengericht am Oberhausener Amtsgericht hat einen verworrenen Beziehungsstreit im März 2021 in Sterkrade unter die Lupe genommen.

Ein Mann (25) ist am Mittwoch vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt worden: 2100 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im März 2021 seine Ex-Lebensgefährtin mindestens einmal in deren Wohnung in Sterkrade geschlagen hat.

Im Prozessverlauf hatten es der Vorsitzende Richter Alexander Conrad und die Schöffen mit einer anspruchsvollen und detailreichen Beweisaufnahme zu tun, denn: Zunächst lautete die Anklage auf Raub. Von diesem Tatvorwurf wurde der 25-Jährige letztlich freigesprochen. Dafür rückte der Tatvorwurf der Körperverletzung in den Blickpunkt, was schließlich in diesem Punkt zu einem Geständnis des Angeklagten führte.

Als Zeugin trat die Ex-Lebensgefährtin des Syrers auf. Die Frau schilderte, dass der Mann in der Nacht zum 18. März 2021 ihre Wohnung aufgesucht habe – zu diesem Zeitpunkt war der 25-Jährige bereits mit einer anderen Muslima verlobt. Die Zeugin berichtete, dass es ihm bei diesem Besuch mitten in der Nacht offenbar darum gegangen sei, Fotos ihrer vergangenen Beziehung vom Handy der Ex-Partnerin zu löschen. Erst habe man sich ziemlich normal unterhalten, dann sei es zum verbalen Streit gekommen, schließlich habe der Angeklagte sie angegriffen und geschlagen, ja sogar gewürgt.

Über zweistündige Prozessdauer mit Dolmetscher

Zunächst leugnete der Angeklagte, dass es überhaupt zu einem Treffen im März 2021 gekommen sei. Nach über zweistündiger Prozessdauer, teils mit Hilfe eines Dolmetschers, inklusive mehrerer Unterbrechungen und einem Rechtsgespräch räumte der junge Mann dieses Treffen in Sterkrade dann plötzlich doch ein und sprach davon, dass seine Ex-Lebensgefährtin ihn angegriffen habe und er sich habe verteidigen wollen, was schließlich dazu geführt habe, dass er die Frau einmal geschlagen, aber nicht gewürgt habe.

§ 223 StGB – Körperverletzung

Der Tatbestand der (einfachen) Körperverletzung ist in § 223 des Strafgesetzbuches geregelt.

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Das Schöffengericht hatte es in diesem Fall offenbar mit einem Beziehungsdrama zu tun, dessen viele zwischenmenschliche Details für das Gericht gar nicht zu klären waren. Die Zeugin – eine geschiedene Frau und Mutter – erklärte, dass sie den Angeklagten nach der von ihm ausgegangenen Trennung im Jahr 2019 immer noch liebe und ihn am liebsten zurückhaben würde. Doch seine Familie wolle das verhindern. Der von der Polizei protokollierte Tatvorwurf, dass er ihr Handy in jener Märznacht 2021 geraubt habe, treffe nicht zu. Nach all dem Streit und dem körperlichen Angriff habe sie ihm das Mobiltelefon freiwillig überlassen, so die Zeugin. Damit war der Anklagepunkt Raub vom Tisch; und die Körperverletzung blieb.

Mit dem Urteil von 70 Tagessätzen ist der Angeklagte juristisch gesehen weiterhin frei von Vorstrafen. Auch bei dem jungen Mann hinterließ die akribische Beweisaufnahme des Gerichts offenbar einen gewissen Eindruck. Er wolle sich ändern, sagte der 25-Jährige zu dem Vorsitzenden Richter Alexander Conrad und zu den Schöffen – und künftig in seinem Verhalten einen besseren Weg einschlagen.