Oberhausen. Vor dem Schöffengericht drehte sich ein detailreicher Fall um einen angeblich erzwungenen Handyvertrag. Der Angeklagte ist freigesprochen worden.

Ein Angeklagter (24) ist am Mittwoch vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen worden. Im Zweifel für den Angeklagten – mit Blick auf diesen juristischen Grundsatz sah das Gericht keine Möglichkeit, den Mann zu verurteilen.

Denn: Am zweiten Prozesstag hat nun eine weitere Zeugin (21) ausgesagt und den Angeklagten entlastet. Im September 2020 habe es in einer Wohnung im Stadtteil Schwarze Heide weder einen Diebstahl von 120 Euro gegeben noch habe der Angeklagte einen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der Wohnung anwesenden jungen Mann (23) geschlagen, bedroht und gezwungen, am Tag darauf im Centro einen Handyvertrag abzuschließen, den er dann kostenintensiv selbst genutzt habe.

So hatte es der 23-Jährige aus Ostwestfalen am ersten Prozesstag Mitte Februar als Zeuge vor Gericht dargestellt, wobei seine Aussage nicht immer ganz stimmig war und er selbst Erinnerungslücken einräumte. Zu jener Zeit im September 2020 hatte er seiner Ex-Freundin aus Jugendzeiten in der Wohnung in Schwarze Heide einen Besuch abgestattet; diese Ex-Freundin (20) ist mittlerweile mit dem 24-jährigen zusammen, der nun als Angeklagter vor Gericht stand.

Die 20-Jährige hatte bereits am ersten Prozesstag ihren jetzigen Freund entlastet und gesagt, es habe keine Bedrohung, keinen Gelddiebstahl und keinen erzwungenen Handyvertrag gegeben. Vielmehr habe ihr Gast aus Ostwestfalen versucht, wieder mit ihr anzubandeln. Und das habe ihr jetziger Freund verständlicherweise gar nicht gut gefunden und den 23-Jährigen kurzerhand gewaltfrei rausgeschmissen. Mehr sei nicht passiert.

Zeugin: Eine Frage löste den Rauswurf aus

Das bestätigte nun die weitere Zeugin, die zum fraglichen Zeitpunkt in der Wohnung zu Gast war, weil alle zusammen feiern und Alkohol trinken wollten. Nach ihrer Darstellung löste eine konkrete Frage des 23-Jährigen an seine Gastgeberin den Rauswurf aus: „Warum bist du mit jemandem zusammen, der schon mal im Knast war?“ Denn mit der Justiz hatte der jetzt Angeklagte bereits zuvor schon wegen diverser Delikte Bekanntschaft gemacht.

Die Aussagen des angeblich Geschädigten seien nicht völlig abwegig, unterstrich der Vorsitzende Richter Alexander Conrad, zumal ein gewisses Handy – ein teures iphone 11 – in dem detailreichen Fall eine nach wie vor ungeklärte Rolle spielt. Trotzdem: Die Beweislage reiche für eine Verurteilung nach den entlastenden Aussagen der beiden Zeuginnen nicht aus, betonte Richter Conrad nach etwa 15-minütiger Beratung mit den Schöffen. Zuvor hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Der Angeklagte selbst hatte zu den Vorwürfen an beiden Prozesstagen weitgehend geschwiegen – und zeigte sich jetzt erkennbar erleichtert, als Freigesprochener das Amtsgericht am Friedensplatz verlassen zu können.