Oberhausen. Spannender Indizienprozess: 31-Jähriger beteuerte, den Raub auf die Einnahmen eines Oberhausener Möbelhauses nicht vorgetäuscht zu haben.
Zwei Verhandlungstage lang beteuerte ein 31-jähriger Mann aus Steinfurt seine Unschuld. Doch die Berufungskammer des Landgerichts Duisburg hatte am Ende keinen Zweifel, dass der angebliche Raub, bei dem am 29. März 2019 die Tageseinnahmen der Filiale eines Oberhausener Möbelhauses kurzzeitig verschwanden, nur vom Angeklagten selbst vorgetäuscht worden war.
82.000 Euro hatte der Mann, der in leitender Funktion im Möbellager arbeitete, bereits zur Abrechnung vorbereitet. Doch bevor ein Kollege hinzukam, um die Richtigkeit der Kasse abschließend zu überprüfen konnte, passierte etwas: Nach Darstellung des Angeklagten bekam er einen Stoß in den Rücken, prallte mit dem Kopf vor eine Wand und, als er wieder klar gucken konnte, waren die 82.000 Euro futsch.
Polizei Oberhausen fand die Beute des angeblichen Raubes im Nebenraum
Bereits das Amtsgericht Oberhausen war allerdings davon überzeugt gewesen, dass der Mann sich einige leichte Kopfverletzungen selbst zugefügt hatte. Zuvor hatte er die zwei Geldtaschen, die in einen Safe des Unternehmens geworfen werden sollten, in einem nahen Erste-Hilfe-Raum des Möbelhauses deponiert, um die Beute zu einem späteren Zeitpunkt mitzunehmen. Dann rief er um Hilfe.
Das Landgericht Duisburg kam zu keinem anderen Ergebnis. Ein externer Täter schied praktisch aus, da er das Geld kaum im Gebäude gelassen hätte. Im Haus hielten sich zwar noch einige Mitarbeiter auf, aber niemand hätte die Tat ohne Entdeckungsgefahr begehen können. Für den Angeklagten war es dagegen recht einfach, den Raub vorzutäuschen. Er benötigte nicht einmal Handschuhe. Schließlich hatte er das Geld ja vorher gezählt und die Geldtaschen angefasst.
Eine Vielzahl von Indizien sprach gegen den Angeklagten
Mehrere Indizien sprachen gegen die Darstellung des Angeklagten: Die insgesamt sieben Verletzungen an Stirn und Wange wollten nicht zu seiner Schilderung passen, nach der er nur einmal gegen die Wand und dann auf den Boden gestürzt war. Eine Gerichtsmedizinerin fand es zudem ungewöhnlich, dass der Angeklagte trotz seiner nur leichten Verletzungen mehrfach ohnmächtig geworden sein will und mehr als eine Erinnerungslücke hatte, ansonsten aber präzise auch das kleinste Detail wusste.
Bei einer ersten polizeilichen Vernehmung im Krankenhaus hatte der 31-Jährige zudem beteuert, er habe keine Ahnung, wieso das Geld im Erste-Hilfe-Raum gelegen habe. Da aber hätte er noch gar nicht wissen können, wo die Polizei es - vielleicht sehr viel schneller als vom Täter gehofft - gefunden hatte. „Da hat der Angeklagte sich verplappert“, so der Vorsitzende der Berufungskammer. Die Berufung des Angeklagten wurde zurück gewiesen. Es bleibt bei einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen versuchten Diebstahls und Vortäuschens einer Straftat.