Oberhausen. In zweiter Instanz steht der Ex-Angestellte eines Möbelhauses in Oberhausen vor Gericht. Er soll versucht haben, 82.000 Euro Einnahmen zu stehlen.
In zweiter Instanz steht ein 31-jähriger Mann aus Steinfurt wegen versuchten schweren Diebstahls und Vortäuschens einer Straftat vor dem Landgericht Duisburg. Der damalige Angestellte der Oberhausener Filiale einer Möbelhaus-Kette soll am 29. März 2019 versucht haben, die Tageseinnahmen von 82.000 Euro zu stehlen und dann so getan haben, als sei er überfallen worden. Doch der Angeklagte beteuert: „Ich bin das wirklich nicht gewesen.“
Gegen 19.30 Uhr soll der Angeklagte die Tageseinnahmen in zwei so genannte Safe-Bags gepackt haben. Die sollten in den Firmen-Tresor eingeworfen werden. Doch er soll sie in den Schrank eines kaum genutzten Erste-Hilfe-Raums gelegt haben, um sie später abzuholen. Dann soll er sich selbst Verletzungen am Kopf zugefügt und so getan haben, als sei er von einem Unbekannten überfallen worden.
Angeklagter beteuert: „Ich bin überfallen worden.“
Das Amtsgericht Oberhausen verurteilte ihn zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der Angeklagte legte Berufung ein. Er behauptet nach wie vor: „Ich bin überfallen worden.“ Er habe am Tattag die Abrechnung der Tageseinnahmen übernommen. Bevor es zur letzten Kontrolle kam, bei der ein Kollege mitwirken sollte, sei er noch einmal durch das Möbellager gegangen, habe sich nach letzten Auslieferungen erkundigt, so der Angeklagte. „Als ich zurück kam und die Tür zum Abrechnungsraum, in dem das Geld lag, aufschloss, habe ich einen Stoß von hinten bekommen, bin mit dem Kopf vor eine Wand geknallt.“
Danach könne er sich an nicht mehr viel erinnern. „Ich weiß nicht mal mehr, dass ich über eine Sprechanlage noch um Hilfe gerufen haben soll.“ Der 31-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde er damit konfrontiert, dass man ihn für den Täter hielt. Die Polizei hatte die Geldtaschen in einem Raum gefunden, der nur zwei Türen neben dem Büro des Angeklagten lag. „Ich hätte keinen Grund gehabt“, hält der 31-Jährige dagegen. „Es gab keine finanziellen Probleme.“
Prozess um Oberhausener Fall wird fortgesetzt
Sechs Stunden lang wurde verhandelt, neun Zeugen wurden vernommen. Doch viel mehr, als man schon vorher wusste, kam nicht heraus: Hätte ein Räuber, der von außen gekommen wäre, die Beute im Gebäude liegen lassen? Und in dem Möbellager hielten sich zur Tatzeit nur noch wenige Mitarbeiter auf. Ein Kollege des Angeklagten war kurzzeitig ebenfalls in Verdacht geraten. Die Ermittlungen gegen ihn wurden jedoch eingestellt.
Bei einer Fortsetzung des Prozesses soll am 24. Januar eine Medizinerin zu den Verletzungen des Angeklagten gehört werden. Was den 31-Jährigen bislang vor allem in einem ungünstigen Licht erscheinen lässt, ist eine einschlägige Vorstrafe: Vor fünf Jahren soll er schon einmal einen Arbeitgeber bestohlen haben. Damals ging es um 1000 Meter Kupferkabel im Wert von 7000 Euro.