Oberhausen. Wegen Totschlags steht ein Oberhausener (28) vor Gericht. Am 15. Juli 2021 soll er in Osterfeld einen 27-Jährigen tödlich verletzt haben
Worum es bei einem Streit in einer Wohnung an der Bottroper Straße in Osterfeld in der Nacht zum 15. Juli 2021 ging, ist immer noch unklar. Fest steht nur, dass ein 27-jähriger Krefelder durch einen Stich in die linke Brustseite so schwer verletzt wurde, dass er in der Nacht zum 16. Juli verstarb. Als mutmaßlicher Täter muss sich nun ein 28-jähriger Mann aus Osterfeld verantworten. Die Anklage wirft ihm Totschlag vor.
Am Abend des 14. Juli hatten sich die beiden Männer und zwei Frauen in der Wohnung einer Zeugin getroffen. Man aß Pizza, trank Alkohol. Gegen Mitternacht soll es dann zum Streit gekommen sein. Der soll laut Anklage zunächst zwischen dem später Getöteten und den beiden Frauen ausgebrochen sein.
Angeklagter soll nach dem Stich Erste Hilfe geleistet haben
Der Angeklagte soll den Geschädigten deshalb zur Rede gestellt haben. Zuvor soll er sich allerdings mit einem Messer bewaffnet haben, das auf dem Wohnzimmertisch lag. Nachdem der Geschädigte ihm eine Ohrfeige gab, soll der Angeklagte einmal zugestochen haben. Der Stich traf die linke Brustseite.
Blut soll bis zum Hals aus der Wunde des Verletzten gespritzt sein. Der Angeklagte soll zunächst versucht haben, dem Mann zu helfen. Dann jedoch soll er die Flucht ergriffen haben. Der Geschädigte soll ihn noch bis auf die Straße verfolgt haben. Dort brach er zusammen. Einem Passanten soll der Angeklagte noch zugerufen haben, der Verletzte benötige Hilfe.
Verletzter starb 24 Stunden später an den Folgen des Stichs
Der 27-Jährige wurde ins evangelische Krankenhaus gebracht. Doch die Ärzte kämpften vergebens um sein Leben. Um 2 Uhr am 16. Juli wurde der Tod des jungen Krefelders festgestellt. Der Angeklagte wurde wenige Stunden nach der Tat festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Bereits unmittelbar nach seiner Festnahme soll er die Tat weitgehend gestanden haben. Doch zu einer Einlassung des 28-Jährigen kam es am ersten Verhandlungstag nicht mehr. Da ein psychiatrischer Sachverständiger, der am Ende der Beweisaufnahme zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten Stellung nehmen soll, terminlich verhindert war, wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Bis Ende Januar sind drei weitere Verhandlungstage geplant.