Oberhausen. 64-jähriger Mann aus Königshardt sammelte trotz einschlägiger Vorstrafe und Bewährung weiter Kinderpornografie. Weil er ins Gefängnis wollte.

Viel Aussicht auf Erfolg hatte ein 64-jähriger Mann aus Königshardt wohl nicht gesehen, als er gegen eine Gefängnisstrafe Berufung einlegte. „Ich habe meine Wohnung schon gekündigt“, verriet er dem Vorsitzenden der Berufungskammer in Duisburg. Obwohl er bereits wegen einschlägiger Taten unter Bewährung stand, hatte er im Frühjahr 2019 erneut kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunter geladen. Ungewöhnliches Motiv: Der Mann wollte ins Gefängnis.

2016 waren die Ermittler erstmals auf den bis dato unbescholtenen Mann als Konsumenten von Kinderpornografie gestoßen. Auf diversen Speichermedien in seiner Wohnung fanden sich kinderpornografische Dateien „im sechsstelligen Bereich“, so ein Ermittlungsbericht. 2017 kam der Mann mit einer 12-monatigen Bewährungsstrafe davon.

Angeklagter: „Ich dachte, im Knast hab ich auch meine Ruhe.“

Das hielt ihn nicht davon ab, im März und April 2019 weiteres Material zu sammeln. Als die Polizei Ende April 2019 die Wohnung durchsuchte, hatte er schon wieder über 5000 Dateien heruntergeladen. Das Amtsgericht Oberhausen sah im Mai dieses Jahres keine Möglichkeit mehr, dem Wiederholungstäter eine Bewährungschance zu geben und verurteilte ihn zu 21 Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte legte Berufung ein. Mutmaßlich eher aus taktischen Erwägungen: In wenigen Wochen ist er Rentner. Vor der Kammer beschrieb der an einer ganzen Reihe chronischer Krankheiten leidende, sozial weitgehend isolierte Mann seine Motivation für die neue Tat: „Mein ganzes Leben ist mir einfach über den Kopf gewachsen.“ Einen Selbstmord habe er seinem erwachsenen Sohn, der so ziemlich seine einzige Vertrauensperson ist, nicht antun wollen. „Ich dachte: Mach einfach weiter, dann kommst du in den Knast. Da hast du auch deine Ruhe.“

Oberhausener nahm Berufung zurück

Ein psychiatrischer Gutachter wollte zwar nicht bezweifeln, dass der 64-Jährige zur Tatzeit unter depressiven Stimmungen gelitten habe. Schuldmindernde Faktoren konnte er allerdings nicht erkennen. „Wer schwer depressiv ist, liegt Zuhause auf der Couch und zählt die Ecken des Zimmers, aber er sitzt nicht am Computer.“

Die Berufungskammer riet dem Angeklagten, sein Rechtsmittel wegen Aussichtslosigkeit zurück zu nehmen. Seufzend nahm der 64-Jährige sein Rechtsmittel zurück. Er hatte ja auch mit nichts anderem gerechnet. Sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich aller Voraussicht nach durch den Widerruf der vorherigen Bewährungsstrafe noch um einige Zeit verlängern.