Oberhausen. In zwölf Fällen missbrauchte ein Oberhausener (67) in Klosterhardt ein sechsjähriges Mädchen. In seiner Wohnung fand man Kinderpornografie.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwölf Fällen und wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen muss ein 67-jähriger Oberhausener hinter Gitter. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis.

In zwölf Fällen, so die Feststellungen des Gerichts, hatte sich der Mann zwischen August 2020 und Juli 2021 in Klosterhardt an einem zu Beginn gerade sechs Jahre alten Mädchens aus der Nachbarschaft vergangen. Als bei seiner Festnahme am 23. Juli 2021 auch seine Wohnung durchsucht wurde, stießen Polizisten auf rund 12.000 Filme und Fotos mit kinderpornografischen Darstellungen. Sie befanden sich auf mehreren Laptops und diversen Speichermedien.

Angeklagter legte rückhaltloses Geständnis

Auf frischer Tat hatte der Vater des Mädchens den Angeklagten an diesem Tag hinter einem Gartenhäuschen erwischt. Der Mann schaltete die Polizei ein. Der 67-Jährige war unabhängig davon zur Polizei marschiert. Er hatte damals zwar die Tat nicht bestritten, aber behauptet, die Initiative dazu sei von dem Kind ausgegangen.

Vor der Großen Strafkammer legte der Oberhausener ein rückhaltloses Geständnis ab. Auch den Besitz der Kinderpornografie gab er zu. Leugnen wäre in diesem Punkt wohl auch ziemlich sinnlos gewesen. Ein rechtliches Problem, das mit einer Gesetzesverschärfung und der Frage zusammenhing, ob Dateien nur vor dem 1. Juli oder auch danach heruntergeladen worden seien, umging das Gericht.

Vier Jahre und neun Monate Gefängnis

Da ein großer Teil der Daten von der völlig überlasteten zuständigen Stelle der Kriminaltechniker in Düsseldorf bislang noch nicht ausgewertet werden konnte, ging die Kammer am Ende von der für den Angeklagten günstigeren älteren Vorschrift aus.

Bei der Strafzumessung spielten andere Faktoren am Ende eine deutliche gewichtigere Rolle. Dazu gehörte unter anderem die Tatsache, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegte, um dem geschädigten Kind eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Zudem war der Mann bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Und mit 67 Jahren gilt er als besonders haftempfindlich, da er zum ersten Mal wegen einer Straftat ins Gefängnis muss.