Oberhausen. Ein 67-jähriger Oberhausener soll ein sechs-jähriges Kind missbraucht haben und steht vor Gericht. Der Vater des Mädchens deckte die Taten auf.

Wegen Missbrauchs steht ein 67-jähriger Mann aus Oberhausen vor dem Landgericht Duisburg. Zwischen August 2020 und seiner Festnahme im Juli dieses Jahres soll er sich in mindestens 13 Fällen an einem zu Beginn der Taten sechs Jahre alten Mädchen, das so wie er in einem Mehrfamilienhaus in Klosterhardt lebte, sexuell vergangen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 67-Jährige sich ganz bewusst mit dem Mädchen anfreundete. Bei Treffen im Garten, in einem Gartenhäuschen und in einer Garage, soll er es dazu bewegt haben, ihm zu Willen sein. „Das ist unser Geheimnis“, soll der Angeklagte immer wieder zu dem Kind gesagt haben.

Vater des Mädchens erwischte Angeklagten auf frischer Tat

Die Sache kippte auf dramatische Weise auf, als der Vater des Mädchens den Angeklagten am 23. Juli hinter einem Gartenhäuschen bei einer Tat entdeckte. Seitdem sitzt der 67-Jährige in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihm zudem den Besitz von Kinderpornografie vor. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden auf mehreren Laptops und anderen Datenträgern insgesamt rund 12.000 einschlägige Dateien gefunden.

Die aus dem Internet herunter geladenen Aufnahmen zeigen Kinder im Alter bis zehn Jahren, die teilweise brutal zu schmerzhaften Sexualpraktiken gezwungen wurden. Einige Videos und Fotos zeigen auch Säuglinge und Kleinkinder.

Oberhausener kündigte Geständnis an

Der Angeklagte hatte bereits im Vorfeld des Prozesses durch seine Verteidigerin ankündigen lassen, ein rückhaltloses Geständnis ablegen zu wollen. Damit wolle er vor allem dem Kind eine Aussage vor der Strafkammer ersparen.

Das Gericht hat allerdings ein rechtliches Problem: Die Strafandrohung für den Besitz von Kinderpornografie hat sich zum 1. Juli 2021 deutlich erhöht: Hatte ein Täter zuvor nur eine Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren wegen eines Vergehens zu erwarten, so ist der Straftatbestand nun ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet.

Die für das Strafmaß erhebliche Beantwortung der Frage, wann der Angeklagte welche Dateien herunterlud, wird schwierig zu beantworten sein. Denn ein Großteil der sichergestellten Daten konnte durch die völlig überlastete zuständige Polizeidienststelle in Düsseldorf noch nicht ausgewertet werden. Ein Urteil soll dennoch bereits in der kommenden Woche verkündet werden.