Oberhausen. Innerhalb weniger Monate hatten vier Männer 2020 in Oberhausen mit größeren Mengen Marihuana gehandelt. Gericht ging von Bandenkriminalität aus.
Zwischen März und Juni 2020 handelten drei 25 bis 30 Jahre alte Männer in Oberhausen mit Marihuana im Kilobereich. Nach dreitägiger Verhandlung war das Landgericht Duisburg von der Schuld des Trios überzeugt und davon, dass die drei Männer als Bande gehandelt hatten. Die Strafen fielen entsprechend deutlich aus.
Die Anklage listete Fälle auf, in denen es um insgesamt acht Kilo Drogen ging. Da einige Anklagepunkte aus prozessökonomischen Gründen eingestellt wurden, war die Menge im Urteil sogar noch ein ganzes Stück geringer. Doch die zentrale Frage für die Strafzumessung war weniger die Menge als die Frage, ob die Angeklagten als Bande gehandelt hatten.
Verschiedene Aufgaben waren auf mehrere Köpfe verteilt
Eine Frage, die die 6. Große Strafkammer nach dreitägiger Hauptverhandlung mit einem „Ja“ beantwortete. Das, was die drei Angeklagten getan hätten, sei genau das, woran der Gesetzgeber gedacht habe, als er den deutlich höher mit Strafe bedrohten Tatbestand der Bande einführte, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Ein 30-jähriger Oberhausener war für den Nachschub zuständig gewesen. Er hatte Vorgaben für den Verkauf und die Preise gemacht. Als treibende Kraft der kriminellen Unternehmung wurde er zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Ein 26-jähriger Komplize war für den Weiterverkauf in und um Oberhausen zuständig gewesen. Er muss für vier Jahre hinter Gitter. Lediglich wegen Beihilfe verurteilte das Gericht einen 25-jährigen Duisburger. Er war der sogenannte „Bunkerhalter“ der Bande gewesen: Er hatte Drogen so deponiert, dass die Komplizen im Bedarfsfall schnell zugreifen konnten. Dafür muss er zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Oberhausener (28) zählte juristisch nicht zur Bande
Ein vierter Angeklagter, ein 28-jähriger Oberhausener, bekam eine 14-monatige Bewährungsstrafe. Ihn rechnete die Kammer nicht zur Bande. Der Mann war lediglich als Fahrer im Einsatz gewesen, hatte Personen und Drogen von A nach B gebracht. Ein Tatbeitrag, den das Gericht als Beihilfe zum Drogenhandel wertete.
Für die Angeklagten sprach am Ende insbesondere, dass sie im Laufe des Verfahrens weitgehende Geständnisse abgelegt hatten. In einigen Fällen hatten sie dabei auch Aufklärungshilfe betrieben, also Angaben gemacht, die über ihre eigenen Tatbeiträge hinausgingen und sich deutlich strafmildernd auswirkten.