Oberhausen. Der Inhaber des Reformhauses Kaubisch in Oberhausen-Sterkrade wird von der Stadt angezeigt – wegen eines Werbeschildes. Was der Händler dazu sagt
Mit diesem städtischen Aufriss hatten die Kaufleute Günter Kaubisch und Debora Meli wohl nicht gerechnet. Im September eröffneten sie in der Sterkrader Innenstadt eine neue Filiale des Reformhauses Kaubisch, freuten sich darüber, wieder mehr Handel in die Einkaufsstraße zu bringen. Nun liegen sie im Rechtsstreit mit der Stadt Oberhausen.
Was war passiert? Im August kommen die Kaufleute kurzfristig an die Immobilie und richten das Ladenlokal an der Bahnhofstraße 54 innerhalb von zwei Wochen ein, um pünktlich zum September eröffnen zu können. Parallel beantragen die Inhaber bei der Stadt Oberhausen die Genehmigung, eine sogenannte Außenwerbung anbringen zu können. Sprich: Der schwarze, abends beleuchtete Kasten über der Eingangstür, der Passanten verrät, an was für einem Geschäft sie gerade vorbeischlendern. „Kurz darauf bekamen wir Bescheid, dass die Genehmigung zwei Monate dauern würde“, erzählt Günter Kaubisch. Grund dafür sei, dass mehrere Fachbereiche einbezogen werden müssten. Trotzdem: „Das geht in anderen Städten viel schneller.“
Kaufleute in Sterkrade bringen Außenwerbung an – auch ohne Genehmigung
Seit 1925 ist das Reformhaus Kaubisch ein eingetragenes Gewerbe in Oberhausen, 22 Geschäfte unterhält der Kaufmann in dritter Generation in Nordrhein-Westfalen, darunter auch in Düsseldorf. So etwas sei ihm allerdings noch nie untergekommen. „Die Außenwerbung gehört zum Gesamtbild, die musste einfach sofort da sein“, ergänzt Debora Meli. Kurzerhand entschließen sich die Inhaber, die Außenwerbung trotzdem anzubringen – und die Strafe dafür in Kauf zu nehmen.
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Die folgt früher als gedacht: Bereits Ende September flattert die Genehmigung für die Außenwerbung ins Reformhaus ein – plus Aufforderung, als Strafzahlung die dreifache Genehmigungsgebühr zu zahlen, insgesamt 1050 Euro. „Das haben wir auch sofort gemacht“, bekräftigt Kaubisch. Wenige Tage später dann aber das böse Erwachen: Die Stadt Oberhausen stellt Anzeige gegen Kaubisch wegen seiner Ordnungswidrigkeit – maximale Strafe: 5000 Euro. Das gleiche Schreiben ging auch bei der Firma aus Velbert ein, die die Außenwerbung angebracht hat. Auch ein Bußgeldbescheid sei mittlerweile dort eingegangen. Inhaberin Isabel Fechner-Müller vermutet, die Stadt Oberhausen nutze jede Möglichkeit, um die Kassen zu füllen.
„Ich bin es gewohnt, dass man über Dinge sprechen kann“
„Ein absoluter Irrsinn“, urteilt Kaufmann Kaubisch, der nun einen Anwalt eingeschaltet hat. „Ich bin 54 Jahre alt und stand noch nie vor Gericht. Ich bin es gewohnt, dass man über Dinge sprechen kann. Wäre etwas an der Außenwerbung nicht in Ordnung gewesen, hätten wir nachgebessert. An anderen Standorten war das auch nie ein Problem.“ Als schwierig betiteln beide Inhaber das Prozedere mit der Stadt Oberhausen. „Alle rufen immer, dass man mehr für die Innenstädte tun muss. Oberhausen verrottet – und wenn man etwas daran ändern will, kriegt man nur Steine in den Weg gelegt.“
Auch an ihrem Hauptsitz in der City an der Lothringer Straße gebe es seit Jahren Probleme mit einer behindertengerechten Rampe, die ins Geschäft führt. „Hässliche Poller“ wurden links und rechts daneben angebracht, um Leute vor dem Stolpern zu bewahren, die Inhaber hätten dort lieber Blumenkübel. Ein No-Go für die Stadt. Und: „Die Poller sind mittlerweile durch Lkw komplett verbeult“, berichtet Meli. Nun sollen die Kaufleute dort zusätzlich noch ein Gitter anbringen. Auch dort wurde die Außenwerbung im vergangenen Jahr ausgebessert – wieder wurde ein Bußgeld fällig, weil die Inhaber dies nicht an die Stadt gemeldet hatten.
Kaufleute fordern Lockerungen für den Einzelhandel
Viel Bürokratie, für die beide kein Verständnis haben. „Die Gastronomie ist durch die Pandemie gebeutelt und wir finden es gut, dass es nun Ausnahmeregelungen gibt, damit die Leute auch außen an der Straße in Zelten oder auf großen Paletten sitzen können, aber es ist ungerecht, dass für uns nicht auch mal ein paar Lockerungen möglich sind.“ Konsequenzen wollen sie aus dieser Erfahrung nicht ziehen. „Wir sind beide Oberhausener mit Herz und Leidenschaft. Aber: Wir würden es wieder machen.“
Das sagt die Stadt Oberhausen zum Streit
Auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt die Stadtverwaltung, dass Anzeige gegen Günter Kaubisch erhoben wurde. Dass die Werbung unerlaubt angebracht worden wurde, sei bei einer Ortsbegehung am 2. September aufgefallen.
Zu dem Unverständnis der Kaufleute, warum die Bearbeitungszeit in Oberhausen mit zwei Monaten angegeben wird, erklärt die Stadt, dass die Baubehörde immer die gesetzliche Höchstbearbeitungsdauer angebe. Eine Vorhersage eines konkreten Datums für eine Genehmigung sei nicht möglich, da sich im Rahmen der Prüfungen verschiedene Nachforderungen ergeben können – beispielsweise das Erstellen von Gutachten: „Dennoch ist die Bauaufsichtsbehörde bestrebt, Bauanträge so schnell wie möglich – nach Möglichkeit auch vor Ablauf gesetzlicher Höchstfristen – zu bescheiden.“