Oberhausen. Ein 53-Jähriger verrichtet vor einem Imbiss seine Notdurft und verletzt den Filialleiter. Gegen eine neunmonatige Haftstrafe wehrt er sich.

Mit einem recht ungewöhnlichen Fall aus Oberhausen musste sich das Duisburger Landgericht auseinandersetzen. Ein 53-Jähriger hat im April vor einem Sandwich-Imbiss an der Friedrich-Karl-Straße zunächst seine Notdurft verrichtet und anschließend den Filialleiter verletzt.

Nach eigener Aussage hatte er Alkohol getrunken. Zu dem Druck auf die Blase seien Magen-Darm-Probleme hinzugekommen. Doch seine Bitte, in der Imbiss-Filiale zur Toilette gehen zu dürfen, wurde abgelehnt. Zum Tatzeitpunkt gegen 10.15 Uhr war das Schnell-Restaurant noch geschlossen. Der Filialleiter wollte dem an die Scheibe klopfenden Angeklagten nicht öffnen, bedeutete ihm, er solle auf die Toilette des Hauptbahnhofs gehen. Der 53-Jährige tat etwas anderes: Am Seiteneingang des Sandwich-Ladens ließ er die Hose herunter.

53-Jähriger attackierte und beleidigte System-Gastronomen

Als der Filialleiter ihn daraufhin wenig erfreut wegscheuchen wollte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. In deren Verlauf hat der 53-Jährige den Filialleiter mit einem Schlüsselbund den Arm zerkratzt und ihn beleidigt. Das Amtsgericht Oberhausen hatte den Duisburger dafür zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Doch der 53-Jährige legte Berufung ein.

Bei der neuerlichen Verhandlung versuchte der Angeklagte gar nicht mehr, seine Tat kleinzureden. Er gestand sie rückhaltlos ein. Und dem 53-Jährigen war auch bewusst, dass sich die Kammer mit seinem Ansinnen, ihm doch noch einmal eine Bewährungschance einzuräumen, schwer tun würde.

Angeklagter scheint nun auf dem richtigen Weg zu sein

Denn er wurde, im Laufe einer langen Drogen- und Alkoholkarriere, bereits 24 Mal verurteilt. Fast 20 Jahre seines Lebens saß er hinter Gittern. Bei seinem Übergriff in Oberhausen stand er unter Bewährung - wenn es auch nur eine zweimonatige Strafe wegen Betruges war.

Doch mit einer ganzen Reihe für den Angeklagten sprechenden Faktoren konnte die Verteidigung punkten: In den vergangenen fünf Jahren gab es nur diese eine Verurteilung. Eben so lange werde der 53-Jährige erfolgreich vom Heroin substituiert. Seit sieben Monaten sei er trocken und strebe eine Umschulung an.

Verteidiger, Bewährungshelferin und das Gericht waren sich am Ende einig: Im Vergleich zu dem bisherigen Lebensweg zeige sich nun eine günstige Entwicklung, die eine positive Prognose rechtfertigt. Da das Gericht außerdem zu dem Schluss kam, dass es sich bei der gefährlichen Körperverletzung nur um einen minderschweren Fall gehandelt habe, wurde die im Raum stehende Strafe - letztmalig - zur Bewährung ausgesetzt.