Oberhausen. Wegen Tierquälerei und Diebstahls stehen zwei Oberhausener vor Gericht. Sie sollen 2015 drei Löwen-Äffchen aus dem Zoo Krefeld gestohlen haben.
Drei Goldene Löwenäffchen verschwanden in der Nacht zum 27. Juli 2015 aus dem Zoo Krefeld. Zwei Männer aus Oberhausen stehen deshalb nun vor dem Amtsgericht Duisburg. Ein 69-Jähriger soll den mitangeklagten 39-Jährigen zur Tat angestiftet und die Tiere misshandelt haben.
Dem 69-Jährigen wird mittelbare Falschbeurkundung, Verstoß gegen das Artenschutzgesetz, Anstiftung zum Diebstahl und Tierquälerei vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die mit einem schwarzen Kopf geborenen Tiere als viel seltenere schwarzgesichtige Löwenäffchen verkaufen wollte. Dabei soll er sich unter falschen Angaben Verkaufszertifikate bei der zuständigen Behörde in Oberhausen erschwindelt haben.
Oberhausener soll den nicht betäubten Tieren Mikrochips herausgeschnitten haben
Die gestohlenen Tiere soll der 69-Jährige unter absolut nicht artgerechten Umständen gehalten haben. Im Dachgeschoss eines Oberhausener Hauses sollen die Äffchen im Sommer der Hitze, im Winter der Kälte ausgesetzt gewesen sein. Um die Herkunft der Tiere zu verschleiern, soll ihnen der Angeklagte elektronische Chips ohne Betäubung aus der Haut geschnitten und die Wunden anschließend mit Klebstoff geschlossen haben.
Für ein Äffchen, dass halbseitig gelähmt und inkontinent war, soll der Angeklagte keine tierärztliche Hilfe geholt haben, um das Tier von seinen Leiden zu erlösen. Auch andere Tiere soll er schrecklich vernachlässigt haben: Käfige sollen nur höchst selten gereinigt, die Äffchen oft ohne Wasser und Nahrung geblieben sein. Der Mann soll weitere exotische Tiere gehalten haben. So soll er verbotenerweise auch drei Spring-Tamarine besessen haben. Die Sache flog 2018 auf.
Wichtiger Zeuge nicht erschienen
Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren allerdings nicht hinaus. Die beiden Angeklagten wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Und der wichtigste Zeuge lebt inzwischen in Polen. Er hatte zunächst mitgeteilt, zu der Verhandlung kommen zu wollen.
Kurz vor Verhandlungsbeginn traf ein Brief ein, in dem der Mann mitteilte, nun leider doch nicht erscheinen zu können. Allerdings hat er einen triftigen Grund: Er sitzt bis zum 16. November in Polen in Haft. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Duisburg, das als Spezialgericht für alle Artenschutzverstöße im Landgerichtsbezirk ist, wird nun voraussichtlich erst im kommenden Jahr noch einmal neu beginnen.