Oberhausen. Während der Herbstferien finden keine Corona-Tests in den Schulen statt. Kinder und Jugendliche müssen sich anderswo testen lassen.

In den Herbstferien benötigen auch Schülerinnen und Schüler einen aktuellen Corona-Test, um Zugang zu Bereichen mit 3G-Regel zu erhalten. Darüber informiert die Stadt Oberhausen mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung des NRW-Gesundheitsministeriums. Anders als zu Schulzeiten gelten Schülerinnen und Schüler demnach in den Ferien vom 11. bis zum 24. Oktober nicht automatisch als getestet – da die Coronatests in den Schulen in diesem Zeitraum ja nicht stattfinden.

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Dort, wo nur Personen nach der 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – zugelassen sind, müssen auch Schülerinnen und Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Somit ist auch für die Teilnahme an Herbstferien-Angeboten, die in Innenräumen stattfinden, ein höchstens 48 Stunden zurückliegender Test erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler sind die Tests in den Schnelltestzentren weiterhin kostenlos.