Oberhausen. In Oberhausen wird offenbar erst einmal gebaut - und dann fällt bei den Rohbauten auf, dass wegen des Brandschutzes Bäume gefällt werden müssen.

Mit Baumfällungen kommt man eigentlich bei Oberhausens Bezirksvertretungen schwer durch - auch in Osterfeld. Kritisch nehmen sie fast jeden Baum unter die Lupe, der gefällt werden soll. Trotzdem mussten sie jüngst dabei klein beigeben - weil der Brandschutz Vorrang hat. Nicht zum ersten Mal. Und ohne dem Problem auf den Grund zu gehen.

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Im konkreten Fall ging es um das städtische Louise-Schroeder-Heim an der Siepenstraße in Osterfeld-Rothebusch. Das Seniorenpflegeheim hat in den letzten zwei Jahren einen großen Neubau erhalten. Die Bezirksvertretung kommt immer dann ins Spiel, wenn große Bäume mit 80 Zentimetern Stammumfang auf städtischen Grundstücken betroffen sind - wie an der Siepenstraße. Bereits im September 2018 stimmten die Bezirksvertreter zähneknirschend zu, für den Altenheim-Neubau 17 Laubbäume fällen zu lassen - unter der Bedingung, dass sie erfahren, wo die Ersatzpflanzungen hinkommen. Erst kürzlich hakten die Bezirksvertreter nach, was aus den Jungbaum-Pflanzungen geworden ist. Tatsächlich werden diese nach Angaben der Stadt gepflanzt, aber erst im Herbst 2021 - und sogar drei Bäume mehr als gefällt worden sind.

Baumgruppe galt als einmalig

Nicht mehr zum Thema wurde in der Osterfelder Sitzung vor der Sommerpause, was die Bezirksvertreter im Fall Siepenstraße besonders störte: Mit der Fällung von 17 Laubbäumen war das Thema nicht erledigt; zwei Jahre später, im August 2020, sollten sie überraschend das Aus für zwei weitere Bäume auf dem Areal absegnen. Eine alte Esche und eine Flügelnuss aus einer von Naturschützern als einmalig eingestuften Dreier-Gruppe sollten gefällt werden. Diesmal schlug der „beratende Brandschutz“ der Feuerwehr Alarm, der erstaunlicherweise erst nach dem Altenheimbau feststellte, dass die zwei Bäume die Rettungswege behindern. Dieses scheibchenweise Vorgehen kam den Bezirksvertretern merkwürdig vor. Notgedrungen stimmten sie zu, baten aber darum, den „beratenden Brandschutz“ künftig frühzeitiger einzubeziehen. Nur wie das geschehen kann, kam nicht mehr zur Sprache.

Eigentlich dürfte bei einem Altenheimbau ein solch nachträglicher Brandschutz-Mangel durch die Feuerwehr nicht vorkommen: Denn im Unterschied zum Bau einfacher Einfamilienhäuser müssen bei Großbauten wie Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheimen Brandschutzkonzepte durch staatlich anerkannte Sachverständige erstellt werden. Dieses Konzept muss von der Behörde, also von der städtischen Bauaufsicht, gründlich geprüft werden - und zwar in der Regel vor dem Bau des Gebäudes.

Hat die Bauaufsicht in diesem Fall eines städtischen Altenheim-Neubaus die Feuerwehr nicht rechtzeitig beteiligt? Die Frage wurde bedauerlicherweise von den Lokalpolitikern nicht gestellt. Wie konnte es aber sonst geschehen, dass erst so spät bemerkt wurde, dass die Flügelnuss und die Esche im Weg standen?

Jedenfalls schreibt die städtische Baumschutzsatzung vor, dass Anträge auf Baumfällungen zusammen mit dem Bauantrag einzureichen sind - ebenfalls mit genauem Lageplan. Und dass über Baumfällungen entschieden wird, bevor der Bauantrag genehmigt und der erste Stein gesetzt wird. Auf diese Weise dürfte eigentlich nichts mehr schiefgehen. Doch im Moment können die Bezirksvertreter nur hoffen, dass ihre Bitten auf rechtzeitige Einbindung der Feuerwehr bei großen Bauprojekten im Rathaus irgendwann einmal Gehör finden.

Regelungslücke bei den Zuständigkeiten in Oberhausen

Immer dann, wenn die Feuerwehr in Oberhausen zum Kronzeugen für nötige Baumfällungen gemacht wird, geht es um Um- oder Neubauten. Damit nutzt man im Rathaus offenbar eine Regelungslücke. Nach der Hauptsatzung der Stadt sind zwar die Bezirksvertretungen für Baumfällungen zuständig. Aber wo um- oder neugebaut werden soll, darüber müssen sie nicht ausdrücklich informiert werden. Und so läuft auch ihr Recht ins Leere, unerwünschte Entwicklungen zu stoppen.

Heutzutage bleibt es den Bezirksbürgermeistern überlassen, die Informationen vom Oberbürgermeister einzufordern und diese ihren Bezirksvertretungen weiterzureichen. Bei Neu- und Umbauten aber ist das nur selten der Fall. Nicht einmal der Planungsausschuss des Rates bekommt darüber in jeder Sitzung Infos.

Andere Städte informieren besser

Ein Blick in andere Städte zeigt, dass es auch anders geht. In Duisburg erhalten die Bezirksvertreter Zugang zu den elektronischen Dateien über Bauanträge im Computernetzwerk des Rathauses. Per E-Mail werden sie darüber informiert, können so aus ihrer Sicht fragwürdige Fälle aufgreifen. Viel weiter geht Düsseldorf. Dort müssen den Bezirksvertretern alle Baugesuche vorgelegt werden, wenn eines von fünf Kriterien erfüllt ist: Die Höhe der Nachbarbebauung wird überschritten, geplant sind mehr als 7000 Kubikmeter Bauvolumen, das Baugrundstück ist größer als 1000 Quadratmeter, es geht um die Nachbarschaft von Denkmal-Häusern oder um eine Hinterlandbebauung.