Oberhausen. Der Immobilienboom hält weiter an. Ein Weg zum Wohneigentum führt über Zwangsversteigerungen. Experten raten zur Vorsicht und geben Tipps.

Der Immobilienboom setzt Oberhausener Familien und andere Hauskauf-Interessenten immer weiter unter Druck. Die Preise für Immobilien steigen seit Jahren, die Nachfrage bleibt dennoch ungebrochen. Hatten Käuferinnen und Käufer in der Vergangenheit immer mal wieder Glück, bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück oder eine Immobilie zu ergattern – möglicherweise sogar zu einem Schnäppchenpreis –, müssen sie auch hier mittlerweile erhöhte Preise in Kauf nehmen.

Aus Sicht der Immobilienexperten der Oberhausener Stadtsparkasse sind Zwangsversteigerungen längst kein Geheimtipp mehr. Interessenten liefern sich Bietergefechte und schrauben so die Preise in die Höhe. „In der Regel erfolgt aktuell selten ein Zuschlag unter dem vom Gericht festgesetzten Verkehrswert“, sagt Hans-Joachim Riehle, Geschäftsführer der Sparkassen Vermietungs- und Immobilien-Vermittlungs GmbH, auf Nachfrage.

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Zwangsversteigerungen werden eingeleitet, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Häusern so verschuldet sind, dass sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können. Gläubiger haben dann die gesetzliche Möglichkeit, für Grundstücke oder Immobilien eine Zwangsversteigerung einzuleiten, um an ihr Geld, oder zumindest einen Teil davon, zu kommen. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht, dass die Versteigerung durchführt.

Zwangsversteigerungen: Zehn Termine in Oberhausen

Auch in Oberhausen stehen bis Ende September zehn Termine für Zwangsversteigerungen im Kalender. Zum Verkauf stehen Eigentumswohnungen, eine sogenannte Gewerbeeinheit, also möglicherweise ein Geschäft oder Ladenlokal, eine Doppelhaushälfte und mehrere Mehrfamilienhäuser. Die angesetzten Preise reichen von 34.000 Euro für eine 58 Quadratmeter große Wohnung bis zu 295.000 Euro für ein zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Garagenzeile mit drei Einzelgaragen. Veröffentlicht werden die Termine zentral im Internet auf der Seite der Landesjustizverwaltung auf zvg-portal.de. Dort finden Interessierte auch Wertgutachten und weitere Informationen über die Grundstücke und Immobilien.

Mitbieten kann zunächst einmal jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der mindestens 18 Jahre alt und nach dem Gesetz geschäftsfähig ist. Vorzulegen ist ein amtliches Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass. Bieterinnen und Bieter müssen laut Justizverwaltung zudem damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird.

Zwangsversteigerungen: Chancen auf Zuschlag sinken

Da die Immobilien-Nachfrage seit Jahren steigt, sinken die Chancen, bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag zu bekommen. „Zwangsversteigerungs-Immobilien werden unabhängig davon inzwischen oftmals noch vor dem Termin auf Basis einer freien Kaufpreiseinigung veräußert“, erklärt Immobilien-Experte Riehle. Der angesetzte Termin für die Zwangsversteigerung wird in so einem Fall dann aufgehoben.

Die Experten der Sparkasse warnen darüber hinaus vor den Unsicherheiten einer Zwangsversteigerung. So sei die Besichtigung der Innenräume im Vorfeld nicht möglich. Mit etwas Glück veröffentlicht die Justizverwaltung immerhin entsprechende Fotos des Innenbereichs. Der Zustand der Häuser ist teils so schlecht, dass häufig Handwerkerinnen und Handwerker mitbieten, die mit ihrem Geschick dann die Räume sanieren – ohne dafür teure Firmen engagieren müssen.