Oberhausen. Wegen Brandstiftungen in seiner Wohnung und im Klinikum St. Josef stand ein Oberhausener vor Gericht. Um eine Unterbringung kam er knapp herum.

Am Ende eines mehrtägigen Verfahrens gab es keinen Zweifel daran, dass ein 56-jähriger Oberhausener am Heiligabend 2020 in einem Patientenzimmer des Ameos-Klinikums St. Josef an der Mülheimer Straße Feuer gelegt hatte. Die psychiatrische Station musste evakuiert werden. Ohne Zweifel war der psychisch erkrankte Mann zur Tatzeit schuldunfähig. Um die drohende dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung kam der Oberhausener allerdings im Urteil des Landgerichts Duisburg herum.

Bereits mehrfach in der Vergangenheit war der 56-Jährige wegen Brandereignissen aufgefallen. Immer wieder war er in psychiatrischen Einrichtungen behandelt worden. So auch an Weihnachten 2020, als er Textilien im Spind seines Zimmers anzündete. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass diese Tat vorsätzlich geschah, die den Krankenhausbetrieb ausgerechnet an den Feiertagen kräftig durcheinanderwirbelte.

Oberhausener wurde von Wahnvorstellungen geplagt

Ebenso fest stand am Ende der Beweisaufnahme, dass jenes Feuer, das am 4. November 2020 in der Wohnung des Oberhauseners in der Innenstadt ausbrach und ihn erneut in die Psychiatrie brachte, fahrlässig verursacht worden war. Nicht zum ersten Mal hatte der Mann, der sich mal einbildete, ein großartiger Physiker zu sein, mal glaubte, im Auftrag des Militärischen Abschirmdienstes MAD zu handeln, mit Magnesiumpulver hantiert, das sich entzündete. Bei dem Versuch, den Brand zu löschen, war er selbst verletzt worden.

Ein Gutachter bescheinigte dem Beschuldigten, seit Jahren unter einer schweren Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis zu leiden. Bei akuten psychotischen Schüben werde der Mann von Wahnvorstellungen geleitet, die es ihm nicht nur unmöglich machen, seine Handlungen zu steuern, sondern ihm sogar die Einsicht in Recht und Unrecht verstellen.

Spezielle Einrichtung sagte punktgenau die Aufnahme des 56-Jährigen zu

Das Problem sei, dass der Beschuldigte bei einer entsprechenden Medikamentierung Einsicht in seine Krankheit habe und kooperiere, fand der Sachverständige heraus. Beim nächsten Schub gehe dann aber wieder jede Einsicht verloren und der Oberhausener nehme auch seine Medikamente nicht mehr. Angesichts der Fortschritte, die der 56-Jährige in den vergangenen Monaten machte, müsse die notwendige engmaschige Betreuung aber nicht in einem forensischen Krankenhaus erfolgen, urteilte der Experte.

Glück im Unglück: Betreuer und Verteidigerin des 56-Jährigen hatten sich hinter den Kulissen für den Oberhausener eingesetzt. Eine entsprechende Einrichtung in Duisburg erklärte sich bereit, den Beschuldigten noch am Tag der Beendigung des Verfahrens aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund setzte die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung aus. Der Mann muss seinen Wohnsitz nun in der Duisburger Einrichtung nehmen, sich den Anweisungen der Ärzte fügen und sich regelmäßig Depot-Spritzen verabreichen lassen.