Oberhausen. Bei einer Geburtstagsparty im März 2018 wurde ein Mann schwer verletzt. Der Täter wurde zunächst verurteilt, wehrte sich aber gegen die Strafe.

Eine kleine Geburtstagsfeier in einer Wohnung in Biefang, bei der drei Männer viel Alkohol konsumierten, endete am Abend des 14. März 2018 blutig. Ein Messerstich verletzte einen damals 43 Jahre alten Mann am Bauch. Ärzte retteten durch eine Not-Operation sein Leben. Zum dritten Mal stand ein 58-jähriger Oberhausener nun in diesem Zusammenhang wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Das erste Urteil fällte das Amtsgericht Oberhausen im Dezember 2018. Das Gericht schöpfte dabei fast vollständig seine Strafgewalt aus: Drei Jahre und neun Monate Gefängnis. In zweiter Instanz milderte eine Berufungskammer des Landgerichts Duisburg die Strafe auf drei Jahre und setzte den Angeklagten nach fast anderthalb Jahren Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß.

Dich der Verteidiger des Mannes legte auch gegen dieses Urteil Revision ein. Das Oberlandesgericht hob das zweitinstanzliche Urteil daraufhin auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts. Grund: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte in Notwehr handelte und das Gericht habe nicht ausreichend dargelegt, wieso es eine Schuldunfähigkeit des 58-Jährigen ausschloss. Der Mann habe nicht nur unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,8 Promille) gestanden, sondern es habe möglicherweise auch eine Wechselwirkung mit starken Schmerzmitteln gegeben, die er wegen eines inoperablen Hirntumors einnehmen muss.

Notwehr konnte nicht ausgeschlossen werden

Vor diesem Hintergrund wunderte es nicht, dass sich der Angeklagte beim jetzigen Termin nur noch verschwommen an das Geschehen erinnerte: Das Opfer habe jedenfalls ihn zuerst angegriffen, ihn geschlagen, zu Boden gebracht und ihn auch mit einem Messer angegriffen, gab er an. Wie es zu der Verletzung gekommen sei, wisse er nicht mehr. Er selbst habe jedenfalls einen tiefen Schnitt an der Hand davongetragen, der im Krankenhaus genäht werden musste.

Die Juristen konnten diese Version nicht widerlegen. Denn der Gastgeber der Geburtstagsfeier, ein wichtiger Zeuge, ist mittlerweile verstorben. Und der inzwischen 46 Jahre alte Mann, der Opfer der Messerattacke wurde, ist in der Obdachlosenszene abgetaucht. Fast anderthalb Jahre lang versuchten die Ermittlungsbehörden vergeblich, ihn ausfindig zu machen. Die Berufungskammer kam den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger nach und sprach den Angeklagten frei.