Oberhausen. Mehrfach rückt die Polizei in der Nacht vom 28. zum 29. Oktober 2020 nach Osterfeld-Heide aus. Nun hat sich ein Mann vor Gericht zu verantworten.

Um 11.34 Uhr erreichte der Angeklagte ein wenig außer Atem Saal 21, wo das Schöffengericht des Amtsgerichts Oberhausen tagt: vier Minuten zu spät. Schließlich begann dann aber doch noch die Verhandlung gegen den 47-jährigen Mann, der in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober 2020 der Polizei in Oberhausen gleich mehrere turbulente Einsätze beschert hatte.

In jener Nacht geriet der Angeklagte in einer Wohnung in Osterfeld-Heide mit seiner Lebensgefährtin aneinander. Es kam zu einer versuchten Körperverletzung, als er laut Anklage der Frau ins Gesicht schlug. Die Polizei rückte mehrfach an. Der Angeklagte leistete heftigen Widerstand und schlug einem Beamten die Hände weg.

Es kam zu weiteren Vorfällen und zu insgesamt drei Ingewahrsamnahmen in jener Nacht bzw. am frühen Morgen. Unter anderem warf der Angeklagte mit einer Dose Gesichtscreme nach einem Beamten und befolgte von der Polizei ausgesprochene Platzverweise nicht. Am späten Vormittag des 29. Oktobers bedrohte er dann seine Lebensgefährtin massiv verbal per Whatsapp und kündigte an, er werde sie in die Prostitution zwingen.

Angeklagter zeigt sich weitgehend geständig

Im Verlauf der detailreichen Verhandlung kam es zu einer Teileinstellung bei einzelnen Tatvorwürfen, mit Blick auf den Kern der angeklagten Straftaten zeigte sich der 47-Jährige weitgehend geständig und räumte die Vorwürfe ein: versuchte Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. „Es tut mir leid“, sagte der Mann. Er befinde sich jetzt auf einem besseren Weg und lebe mit jener Lebensgefährtin von damals in einer Nachbarstadt von Oberhausen wieder zusammen. Die Frau sagte vor Gericht nicht als Zeugin aus – angeblich aus gesundheitlichen Gründen. Ein Attest dazu solle nachgereicht werden, hieß es.

Angeklagter beteuert Besserung

Der Angeklagte hat bereits mehrere längere Haftstrafen wegen strafrechtlicher Delikte voll verbüßt.

Er beteuerte vor dem Schöffengericht, dass er sein Leben jetzt konsequent bessern wolle: „Jetzt muss ich selbst die weiteren Schritte dafür machen.“ Auch seinen schon in jungen Jahren begonnenen Drogenkonsum will er überwinden.

Die positive Erzählung des Angeklagten stieß beim Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Alexander Conrad auf Skepsis, denn der Mann ist erheblich vorbestraft. 27 Einträge weist das Bundeszentralregister auf: Rauschgiftdelikte, Diebstahl, räuberische Erpressung. Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Sein Bewährungshelfer berichtete vor dem Schöffengericht, dass es an einem kontinuierlichen und verlässlichen Kontakt zu dem Angeklagten häufig fehle, dass Termine und Verabredungen nicht eingehalten würden.

Verteidigung nimmt Revision zurück

Die Verteidigung des Mannes plädierte gleichwohl für eine möglichst „milde Bestrafung“, die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung, wobei zwei vorherige Urteile der Amtsgerichte in Oberhausen (Dezember 2020) und Bottrop (April 2021) einbezogen werden. Dafür hatte sich die Verteidigung zuvor schriftlich bereiterklärt, in einem dieser Fälle die Revision zurückzunehmen.

Nach kurzer Beratung sprach das Schöffengericht dann sein Urteil: 12 Monate Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung. Richter Alexander Conrad unterstrich, dass die Darlegungen des Bewährungshelfers zur mangelnden Verlässlichkeit und Mitarbeit des Angeklagten bei diesem Strafmaß den Ausschlag gegeben hätten. Eine positive Sozialprognose sei kaum anzunehmen, der bekundete gute Wille wenig glaubhaft.