Oberhausen. Die Beute: AirPods im Wert von 180 Euro. Tatort: der Norden von Oberhausen – ein Fall von räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht.
Der Angeklagte zeigte mehrfach Reue: „Es tut mir wirklich leid, was ich da getan habe!“ Das Schöffengericht hat am Donnerstag einen Oberhausener (21) wegen räuberischer Erpressung und Diebstahls zu einer Woche Dauerarrest und zur Ableistung von 80 Sozialstunden verurteilt.
Es ging dabei um zwei angeklagte Taten vom Herbst 2020. Im ersten, schwerer wiegenden Fall nahm der Angeklagte am 30. September 2020 einem Jugendlichen AirPods ab; das sind kleine kabellose Kopfhörer, die man sich zum mobilen Gebrauch in die Ohren steckt. Wert der Beute: rund 180 Euro.
Zuvor war der damals 20-Jährige Angeklagte diesem Jugendlichen von der Bushaltestelle Tackenbergstraße aus gefolgt und hatte ihn auf einem Spielplatzgelände laut Anklage bedrängt und verbal bedroht, wobei offenbar auch ein Komplize zugegen war. Das Erpressungsopfer konnte mit Hilfe einer Nachbarin kurz darauf die Polizei alarmieren. Die sofortige Nahbereichs-Fahnung blieb allerdings erfolglos. Später entdeckte der Beraubte einen der Beteiligten auf dem Sozialen Netzwerk Instagram – so wurde schließlich der Angeklagte ausfindig gemacht.
Pullover im Centro entwendet
Im zweiten Fall ging es um einen Diebstahl am 6. Oktober 2020. Der Angeklagte entwendete im Kaufhaus Galeria Kaufhof im Centro einen Pullover, indem er ein entsprechendes Etikett von dem Kleidungsstück entfernte, den Pullover an Ort und Stelle anzog und seinen eigenen Pullover darüber streifte, um seine Beute zu verbergen. Als er sich dann von einem Ladendetektiv ertappt fühlte, ging er in eine Umkleidekabine und zog die gestohlene Kleidung wieder aus. Auch in diesem Fall war offenbar jener, mehrere Jahre jüngere Komplize zugegen, der auch in Tackenberg eine Rolle spielt und sich wegen eines weiteren Pullover-Diebstahls an jenem Tag im Centro-Kaufhaus gesondert verantworten muss.
„Ich habe mich damals mit den falschen Leuten eingelassen“, versuchte der Angeklagte seine Taten vom Herbst 2020 zu erklären. Er ist Student im dritten Semester und wohnt noch bei den Eltern, die bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht auf den Zuschauerplätzen zugegen waren und die ihrem Sohn wegen besagter Straftaten offenbar schon gehörig die Leviten gelesen haben. Dieses erzieherische Einwirken lobte der Vorsitzende Richter Marc Voosen ganz besonders und begründete so, warum das Gericht sich für eine Woche Dauerarrest statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Wochen entschieden habe. „Die erzieherische Ansprache der Eltern bringt hier mehr als eine mögliche zweite Woche Jugendarrest.“
„Es tut mir wirklich leid“
Jener Jugendliche (18), dem die AirPods im Herbst 2020 geraubt wurden, sagte vor dem Schöffengericht ebenfalls als Zeuge aus. Die hochwertigen Kleinkopfhörer hat er inzwischen zurück. Doch die dreiste, bedrohliche Erpressung hat er längst noch nicht vergessen. Der Angeklagte entschuldigte sich im Verlauf der Verhandlung direkt bei dem 18-Jährigen und sagte zu ihm: „Es tut mir wirklich leid. So etwas werde ich bestimmt nie mehr wieder tun!“