Oberhausen. Nach langer Zeit ist der Inzidenzwert in Oberhausen deutlich unter 50 gefallen. Fitness bis Gastronomie: Diese Lockerungen könnten bald gelten.

Nach langer Zeit ist die Wocheninzidenz in Oberhausen am Donnerstag (27. Mai) erstmals wieder deutlich unter 50 gesunken. Das Robert-Koch-Institut (RKI) beziffert den Wert für Mittwoch auf 33,2 (minus 18 im Vergleich zum Vortag). Bleibt dies so, können sich die Oberhausenerinnen und Oberhausener auf weitere Lockerungsschritte freuen.

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Das letzte Mal, dass Oberhausen einen Inzidenzwert knapp unter 50 erreicht hatte, war der 25. Februar 2021 (49,3). Eine Trendwende wurde damit aber nicht eingeleitet. Der Wert stieg folgend direkt wieder stetig an und lag am 19. März wieder bei über 100. Den bislang höchsten Inzidenzwert hatte Oberhausen am 21. Dezember mit 342,1 Infektionen je 100.000 Einwohnern.

Weitere Lockerungen rücken für Oberhausener in greifbare Nähe

Die NRW-Landesregierung hat jüngst ein neues Modell mit drei Stufen für Lockerungen veröffentlicht. Er gilt nun parallel zur Bundesnotbremse, über die unter anderem die Ausgangssperre (Inzidenz über 100), der Einkauf in Einzelhandelsgeschäften (nur noch „Click & Collect“ bei 150) oder die Öffnung von Schulen (nur Distanzunterricht bei Inzidenz von 165) geregelt wird.

In Oberhausen kommt es zu weiteren Lockerungen, wenn an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz unter 50 bleibt, am übernächsten Tag dieses Zeitraums könnten dann die Regeln entschärft werden.

Oberhausen wäre dann mindestens auf der Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner). Gelingt es, dass die Inzidenz in Oberhausen nicht nur unter 50 bleibt, sondern sogar der aktuelle Wert von 33,2 gehalten werden kann, würde Oberhausen sogar in die Inzidenzstufe 1 (Inzidenzwert unter 35) vorrücken. Dann wären sogar noch mehr Lockerungen möglich.

Der Überblick: Mehr Normalität pünktlich zum Fronleichnamswochenende

Weil der Samstag ein Werktag ist, wären nach Angaben der Stadt weitere Lockerungen frühestens am Donnerstag, 3. Juni, möglich - also pünktlich zum langen Fronleichnamswochenende. Fronleichnam ist am Donnerstag, am Freitag (4. Juni) haben viele Arbeitnehmer einen „Brückentag“. Geht man davon aus, dass die Inzidenz in Oberhausen bis dahin mindestens unter 50 bleibt, könnten ab dem 3. Juni folgende Regeln gelten:

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist ohne Begrenzung auf eine Personenanzahl ist möglich. In Innenräumen gilt eine Testpflicht. Ein Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es einen festen Sitzplan gibt. Handelt es sich dabei um einen Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten, ist die Personenzahl aufgrund des erhöhten Aerosolausstoßes auf zehn Personen begrenzt.

Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf maximal eine Kundin oder ein Kunde gleichzeitig im Geschäft sein.

Freizeit: Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz für Nordrhein-Westfalen ebenfalls unter 50 liegt, dürfen für negativ Getestete öffnen: Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Indoorspielplätze, Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historische Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen. Auch Spielhallen dürfen wieder Kunden empfangen. Für alle Freizeitangebote gilt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl, in Indoor-Spielplätzen beispielsweise darf die Zahl von einer Person pro sieben Quadratmeter nicht überschritten werden, der Mindestabstand muss dauerhaft eingehalten werden.

Geimpfte und Genesene

Geimpfte und Genesene (Immunisierte) stehen negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Gastronomie: In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Auch Gastronomie in Gebäuden wird erlaubt, sofern die Gäste negativ getestet sind und einen festen Platz haben. In Betriebskantinen entfällt für Betriebsangehörige die Testpflicht. [Lesen Sie auch: Kneipen, Clubs, Restaurants - Alles zur Gastronomie in Oberhausen]

Kinder- und Jugendarbeit: Finden die Treffen drinnen statt, gilt eine Beschränkung auf 20 Teilnehmer, draußen auf 30. Zudem gilt eine Testpflicht. Werden die Teilnehmenden zuvor getestet, sind auch Ferienangebote und -reisen möglich. Die Maskenpflicht entfällt für junge Menschen bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Personen.

Kontakte: Angehörige aus drei Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Sofern alle Beteiligten negativ getestet sind, können sich auch zehn Personen unabhängig ihrer Haushalte treffen.

Kultur: Voraussetzung sind ein fester Sitzplan und ein negatives Testergebnis der Zuschauerinnen und Zuschauer. Das NRW-Gesundheitsministerium spricht in den Vorgaben explizit von einer Sitzordnung im „Schachbrettmuster“, also versetzt. Alle Kulturangebote, egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden, obliegen einer Höchstzahl von 500 Gästen. Dazu zählen Konzerte, Theater, Opern und Kinos. Für den nicht-berufsmäßigen Probenbetrieb gelten im Freien keine Personenbeschränkungen, im Inneren dürfen sich 20 Personen treffen. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis. [Lesen Sie auch: Ludwiggalerie öffnet im Schlosshof die „Kunstbaustelle“]

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Auch „Kirmeselemente“ sind für negativ Getestete zulässig.

Private Veranstaltungen: Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen mit bis zu 50. Dazu zählen jedoch keine Partys.

Schwimmausbildung: Die Anfängerschwimmausbildung und auch das Kleinkinderschwimmkurse ist möglich – in Hallenbädern mit höchstens 20, in Freibädern mit höchstens 30 Kindern. [Lesen Sie hier: Vereine fordern: Öffnet die Schwimmbäder in Oberhausen!]

Sport: Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 Personen zulässig. Drinnen dürfen maximal zwölf Personen gemeinsam einen Kontaktsport ausüben, sofern eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist (z.B. Teilnehmerlisten) und negative Tests vorliegen. Für kontaktfreien Sport gibt es keine Personenbegrenzung, egal ob drinnen oder draußen. Die Regeln gelten auch für Fitnessstudios. Im Freien sind bei Sportveranstaltungen bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden. Auch in geschlossenen Sporthallen sind Zuschauer zulässig bis zu einer Höchstanzahl von 500. Voraussetzung: ein negativer Test und fester Sitzplan im Schachbrettmuster.

Tagungen und Kongresse: Maximal 500 Teilnehmer erlaubt, sofern ein negativer Test vorliegt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Tagung drinnen oder draußen stattfindet.

Tourismus: Privaten Gästen darf eine „volle gastronomische Versorgung“ angeboten werden.