Oberhausen. Immer wieder beobachten Bürger, dass sich Stoag-Kunden an den Haltestellen nicht an die Maskenpflicht halten. Wie handelt die Stadt Oberhausen?

Die Impfungen kommen endlich in Schwung, die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt. In Oberhausen freuen sich viele Bürger in der Corona-Krise über die ersten Lockerungen. Zugleich gibt es mahnende Stimmen, den Erfolg im Kampf gegen das Virus nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen - und nicht übermütig zu werden.

Gerade an Orten, an denen Menschen dichter zusammenstehen, etwa im Umfeld von Bushaltestellen, kritisieren nicht wenige Bürger, dass etliche Stoag-Kunden ihre Masken-Disziplin vernachlässigen - und die Maske gar nicht oder nur halbherzig tragen. Aber in welchem Umkreis gilt überhaupt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung mit einer FFP2-Maske?

Haltestellen und das Umfeld werden kontrolliert

“In der Coronaschutzverordnung ist durch das Land keine exakte Vorgabe gemacht worden, in welchen Umkreis von Haltestellen Masken getragen werden müssen“, sagt die Stadt Oberhausen auf Anfrage. „Daher kontrollieren wir die Haltestellen und das unmittelbare Umfeld.“

Dabei stellt die Stadt klar, dass auch an den Haltestellen das gleiche Regelwerk gilt wie in den Bussen oder in Bahnhöfen - und verweist damit auf die gültige Coronaschutzverordnung. „Atemschutzmasken sind im Sinne dieser Verordnung, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder vergleichbare Masken.“ Soll heißen: OP-Masken sind nicht nur in den Bussen, sondern auch an Haltestellen nicht ausreichend.

Stadt Oberhausen verzeichnet eher wenig Verstöße

Große Verstöße gegen diese Anordnung haben die städtischen Ordnungskräfte aber nicht beobachtet: „Der überwiegende Teil der Oberhausener Bevölkerung hält sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht. Verstöße erfolgen nur im geringem Umfang und werden entsprechend geahndet.“

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seines Streifendienstes und mit Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe die Einhaltung der Maskenpflicht an den Haltestellen. Die Kontrolle in den Fahrzeugen erfolgt durch das Prüfpersonal. An den Bahnhöfen und stark frequentierten Haltestellen kontrollieren Mitarbeiter des "Mobilen Service" der Stoag.

Arbeitsschutzen - Zugpersonal darf OP-Masken tragen

Fahrer, die am Steuer sitzen, sind grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit. Allerdings: "Das Service- und Kontrollpersonal ist verpflichtet, eine Maske zu tragen, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt. Hier ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ausreichend, es muss keine FFP- oder KN/N 95-Maske sein. Viele tragen sie dennoch freiwillig.“

Ähnlich verhält sich die Deutsche Bahn beim Zugpersonal. Die Tragedauer von FFP2-Masken sind nach Angaben der Bahn arbeitsschutzrechtlich begrenzt, daher darf das Personal die luftigeren OP-Masken tragen. Zudem werden die Bahnbediensteten mit Kundenkontakt regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet.