Oberhausen. Oft verpasst man nur knapp seine Kündigungsfrist – und hat den Vertrag noch viele Monate am Hals. Wie man einfacher aus Verträgen herauskommt.

Wer seinen Kündigungstermin für den Handyvertrag oder die Fitnessstudio-Mitgliedschaft knapp verpasst, muss häufig noch mehrere Monate oder sogar ein Jahr warten, weil sich die Laufzeit automatisch verlängert. Die Verbraucherzentrale gibt hier Tipps, wie man Kündigungsfristen besser verstehen und einhalten kann.

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Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, rät die Verbraucherzentrale NRW folgende Punkte beim Thema Kündigung zu beachten: Eine dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet zum Beispiel, dass spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss – nicht exakt drei Monate vorher. Man kann also auch schon deutlich früher kündigen und so auf Nummer sicher gehen.

Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben versendet werden

Wer seine eigene Vergesslichkeit kennt und genau weiß, dass der Vertrag am Ende der Laufzeit sicher beendet sein soll, kann alternativ auch einfach sofort, also gleich nach Abschluss des Vertrages, kündigen, rät die Verbraucherzentrale. Der Kunde muss allerdings nachweisen können, dass der Vertragspartner die Kündigung auch rechtzeitig erhalten hat. Das Kündigungsschreiben sollte deshalb am besten per Einschreiben mit Rückantwort versendet werden – so erhält man einen sicheren Beweis für den Zugang der Kündigung. E-Mails oder die Nutzung von Kontaktformularen auf den Seiten der Anbieter haben im Streitfall nicht die gleiche Beweiskraft wie eine datierte Rückantwort des Anbieters. Daran ändert auch eine Lesebestätigung des E-Mail-Programms nichts.

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Oftmals erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Kündigung noch einen Anruf der Firma unter dem Vorwand, man habe noch Rückfragen zur Kündigung oder der Vertrag müsse verlängert werden. Hier soll man sich nicht verunsichern lassen, meinen die Experten. Die meisten Verträge im Telekommunikationsbereich haben eine eingebaute Vertragsverlängerung. Es handelt sich bei einem solchen Telefonat also nur um den Versuch, die Menschen in ein Gespräch zu einem erneuten Vertragsabschluss zu locken. Wichtig ist außerdem: Ein Vertragsabschluss im Bereich Telekommunikation kann nach gegenwärtiger Rechtslage auch rein mündlich am Telefon wirksam erfolgen, die Kündigung muss jedoch mindestens in Textform – also beispielsweise per E-Mail erfolgen.

Wer sich zum Thema Kündigung beraten lassen möchte, erreicht die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen telefonisch unter der Nummer 0208-91108601 oder per Mail unter oberhausen@verbraucherzentrale.nrw.