Oberhausen. Im vergangenen Jahr hat die Finanzverwaltung die Pauschalen für beruflich veranlasste Umzüge erhöht – so kann man seine Steuern reduzieren.

Wer im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann in diesem Jahr Steuern sparen. Denn die Umzugsausgaben sind nach einem Tipp des Bundes der Steuerzahler in der Regel als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Infos zum Thema „Umzug und Steuern“ kann nun jeder kostenlos beim Steuerzahler-Bund NRW unter der Telefonnummer 0211-99175-45 erhalten – als Broschüre.

Denn für alle beruflichen Umzüge ab Juni 2020 sind die Pauschalen für die Umzugsausgaben erhöht worden: Maßgeblich ist dabei der Tag, vor dem die Umzugskisten und Möbel eingeladen werden. Wer jobbedingt umziehen muss, kann zunächst eine Pauschale für „sonstige Umzugskosten“ von 860 Euro ansetzen. Für Ehepartner, Kinder, Stief- oder Pflegekinder kann ein Betrag von jeweils 573 Euro hinzugerechnet werden. Wer bislang keine eigene Wohnung hatte oder nicht in eine eigene Wohnung zieht, kann bei einem Wohnortswechsel eine Pauschale von 172 Euro geltend machen. Außerdem können Einzelkosten, etwa für einen Makler, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedition, zusätzlich aufgeführt werden.

Als berufliche Gründe gelten ein Jobwechsel, die Aufnahme einer ersten Arbeit oder die deutliche Verkürzung der Fahrzeit zur Arbeit. Eine vierköpfige Familie kann beispielsweise insgesamt 2579 Euro bei der Einkommensteuererklärung pauschal absetzen, wenn der Umzug nach dem 1. Juni 2020 erfolgte. Wurde der Umzug hingegen im Mai 2020 beendet, können nur 2361 Euro geltend gemacht werden.