Oberhausen. Wegen eines Raubes und zweier Wohnungseinbrüche in Oberhausen und Mülheim muss ein 32-jähriger Mann lange Zeit in Haft. Er kann’s kaum fassen.

Der Angeklagte wollte es kaum glauben. Kopfschüttelnd registrierte der 32-Jährige das Urteil des Landgerichts: Für zwei versuchte Einbrüche in Oberhausen und Mülheim und eine Tat in Alstaden, die als räuberischer Diebstahl endete, muss er insgesamt sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Den größten Anteil an dieser deutlichen Verurteilung entfiel auf die Tat vom 6. Oktober 2020. Am Abend war der Mann, der sich über weite Phasen illegal in Deutschland aufhielt und hier keinen festen Wohnsitz hatte, in ein Haus in Alstaden eingedrungen. Zur Überraschung des Einbrechers, der bereits 2000 Euro Bargeld gefunden hatte, kehrte der Bewohner unerwartet in sein Haus zurück.

Angeklagter bestritt, Taschenlampe als Schlagwerkzeug eingesetzt zu haben

Der Angeklagte hatte ihn mit Schlägen angegriffen und dabei auch eine 50 Zentimeter lange Taschenlampe als Schlagwerkzeug eingesetzt. So gelang es ihm, mitsamt Beute zu entkommen. Allerdings vergaß er am Tatort das Einbruchswerkzeug mit seiner DNA daran. Bis zuletzt beteuerte der 32-Jährige, er habe nicht mit der Taschenlampe zugeschlagen. Das Gericht kam aufgrund der Aussage des Geschädigten und dessen Verletzungen aber zu einem anderen Schluss.

Bei zwei weiteren Taten war der Angeklagte noch weniger erfolgreich. In Mitte-Ost in Mülheim war er nur kurze Zeit später in ein leerstehendes Haus eingebrochen. Was ihm allerdings erst auffiel, als er erfolglos nach Beute suchte. Und bei einer dritten Tat machte er so viel Krach, dass Zeugen aufmerksam wurden und er lieber gleich das Weite suchte. Beide Taten hatte der Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses vor drei Wochen gestanden.

Psychiatrische Begutachtung brach der Angeklagte ab

Drei weitere Anklagepunkte wurden eingestellt. Die Beweislage entpuppte sich als nicht so eindeutig und an der Gesamtstrafe hätten die drei Fälle auch nicht mehr viel geändert. Der Prozess hatte sich zu Beginn verzögert, weil der Angeklagte, bei dem angeblich der Drogenkonsum eine große Rolle spielte, sich überraschend doch zu einer psychiatrischen Begutachtung bereit erklärte. Im Vorfeld hatte er das mehrfach abgelehnt.

Doch als der Sachverständige bei der Begutachtung zu den Kernthemen vorstieß, wurden die Angaben des 32-Jährigen immer spärlicher. Zuletzt brach er die Untersuchung ab. Der Sachverständige konnte daher nur feststellen, dass der Angeklagte schon einmal Drogen konsumiert habe. Anzeichen für irgendwelche schuldmindernden Faktoren sah der Mediziner nicht.

In die Strafe floss eine Vorverurteilung zu acht Monaten Haft mit ein. Strafschärfend wertete die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte bei den Einbrüchen bereits unter Bewährung stand. Und die psychischen Folgen für das Opfer schlugen ebenfalls negativ zu Buche: Der Geschädigte aus Alstaden und seine Familie hatten erhebliche Probleme damit, dass in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich eingedrungen wurde. Der Geschädigte leidet bis heute unter Schlafstörungen.