Oberhausen. In zweiter Instanz steht ein Oberhausener (53) vor dem Landgericht. Er soll mehr als 260.000 Kinderporno-Aufnahmen besessen haben.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Tackenberg fand die Polizei am 6. Februar 2019 reichlich belastendes Material. Auf zwei PC waren zwar nur 304 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sichtbar. Doch auf einem weiteren Gerät, mehreren Sticks, Festplatten und Smartphones entdeckten die Auswerter mehr als 260.000 weitere Fotos und Filme. In zweiter Instanz muss sich das Landgericht Duisburg nun mit dem Fall befassen. Doch das Berufungsverfahren stieß auf unerwartete Hindernisse.

Um 9 Uhr war der Angeklagte, der in erster Instanz vom Amtsgericht Oberhausen zu zwei Jahren und elf Monaten verurteilt wurde und dem außerdem der Bewährungswiderruf einer 21-monatigen Strafe droht, noch nicht im Saal. „Ich glaube auch kaum, dass er noch kommen wird“, eröffnete der Vorsitzende die kurze Sitzung.

Angeklagter bekam im Gerichtsgebäude einen Zuckerschock

Der 53-Jährige habe sich offenbar schon sehr frühzeitig im Gerichtsgebäude befunden, berichtete der Vorsitzende. Der unter Diabetes leidende Mann habe sich wohl sehr schlecht gefühlt. Wachtmeistern war das kranke Aussehen des Mannes aufgefallen. Sie verständigten einen Notarzt, der angesichts eines Blutzuckerwertes von 620 sofort die Einweisung des Angeklagten ins Krankenhaus anordnete.

Und es gibt möglicherweise noch ein weitere, kurioses Hindernis. Wegen der Vielzahl von Bildern, die sich im Besitz des Angeklagten befunden haben soll, war vom Landgericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Vergeblich hatte der Gutachter mehrfach den Angeklagten angeschrieben und um eine Terminvereinbarung gebeten. Doch der 53-Jährige soll nicht reagiert haben.

Als der Arzt zuletzt persönlich an der Haustür des Angeklagten erschien, soll er nicht von dem 53-Jährigen, sondern von drei Hunden begrüßt worden seien. Wegen der Formulierungen des Sachverständigen in einer Aktennotiz, in der er in diesem Zusammenhang von „aggressiv kläffenden“ Hunden berichtete, fürchtet der Verteidiger, der Gutachter könne befangen sein und will ihn deshalb ablehnen. Man darf auf den Neustart des Verfahrens gespannt sein.