Oberhausen/Duisburg. Es geht um Diebeszüge in Oberhausen und Mülheim. Der Angeklagte (32) legt zum Prozessauftakt ein Teilgeständnis ab.

Eine böse Überraschung erlebte ein Mann aus Alstaden am 6. Oktober 2020. Als er in seine Wohnung zurückkehrte, traf er im Flur auf einen Mann, der dort absolut nicht hingehörte. Der Einbrecher griff den Oberhausener mit einer Taschenlampe an und entkam mit 2000 Euro Bargeld.

Wegen Raubes steht der 32-jährige Albaner ohne festen Wohnsitz in Deutschland nun vor dem Landgericht Duisburg. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lassen nicht den Schluss zu, dass der Angeklagte bei seinen Diebeszügen in Oberhausen und Mülheim besonders erfolgreich gewesen wäre. Bei einer weiteren Tat in Alstaden schaffte er es am 2. Dezember 2019 nicht, eine Terrassentür aufzustemmen.

Tatort: ein leerstehendes Haus

Wenige Stunden später versuchte er es in Mitte-Ost in Mülheim. Er merkte erst, dass er in ein leerstehendes Haus eingebrochen war, als er vergeblich nach Beute suchte. Bei einer dritten Tat soll er so viel Krach gemacht haben, dass Zeugen aufmerksam wurden und der 32-Jährige vorsichtshalber das Weite suchte.

Lediglich bei einem von insgesamt sechs Einbrüchen soll er Schmuck im Wert von rund 2500 Euro erbeutet haben. Und auch bei dem Vorfall in Alstaden am 6. Oktober 2020 war trotz des Bargeld-Fundes einiges schief gegangen. Mal ganz davon abgesehen, dass der Angeklagte vom Wohnungseigentümer überrascht wurde, vergaß er bei seiner Flucht auch noch eine Tasche mit Einbruchswerkzeugen. Aufgrund von DNA-Spuren konnte ihm das Arbeitsgerät zweifelsfrei zugeordnet werden.

„Keinen Komplizen“

Der 32-Jährige legte zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis ab. Durch seinen Verteidiger ließ er die beiden ersten Einbruchsversuche und den Raub einräumen. Im Gegensatz zur Anklageschrift beteuert er allerdings, bei der Attacke auf den Alstadener keinen Komplizen gehabt zu haben. Und er will den überraschend zurückkehrenden Bewohner zwar mit der Taschenlampe in der Hand geschubst, ihn aber nicht absichtlich mit der Leuchte geschlagen haben.

Zu Beginn des Verfahrens und noch vor dem Geständnis hatten die beteiligten Juristen außerhalb der Öffentlichkeit die Sach- und Rechtslage erörtert. Es ist davon auszugehen, dass die bei Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger bestehenden Strafvorstellungen nicht allzu weit auseinander liegen. Das Motiv für die Tatserie ist wohl im Drogenkonsum des Angeklagten zu suchen.

Im Vorfeld des Prozesses hatte der 32-Jährige eine Untersuchung durch einen psychiatrischen Sachverständigen abgelehnt. Inzwischen hat er seine Meinung geändert. Nun soll der Mann untersucht werden. Für das Verfahren sind bis 23. April zwei weitere Sitzungstage geplant.