Oberhausen. Auch Oberhausen zieht die „Notbremse“: Ab Mitternacht gelten verschärfte Corona-Regeln nach dem neuen Infektionsschutzgesetz. Eine Übersicht.
Die nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung des gefährlichen Coronavirus’ tritt in Oberhausen bereits am Samstag in Kraft. Die hohe Wochen-Inzidenz an Neuinfektionen von über 150 Fällen macht auch hier die „Notbremse“-Regelung des neuen Infektionsschutzgesetzes nötig. Dort ist geregelt, dass in allen Städten, wo bereits seit dem 20. April 2021 die Inzidenz über 100 liegt wie in Oberhausen, zusätzliche Maßnahmen greifen müssen. Ab 0 Uhr gelten deshalb folgende Regeln:
Private Treffen: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet.
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des Folgetages. Ausnahmen gibt es etwa für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, pflegende Angehörige und Hundebesitzer fürs Gassigehen. Bis 24 Uhr darf man sich zudem alleine im Freien sportlich betätigen, also etwa joggen.
Apotheken und Blumenfachgeschäfte bleiben geöffnet
Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind grundsätzlich Schulen und Kitas ab dem übernächsten Tag zu schließen. Dies trifft für Oberhausen nach jetzigem Stand noch nicht zu.
Folgende Geschäfte dürfen mit Maske und Abstandsregel öffnen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Friseure, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel.
Lieferdienste auch nach 22 Uhr erlaubt
Bis auf Weiteres können andere Geschäfte außerhalb der oben genannten Branchen in Oberhausen aber im Wege des „Click & Meet“ und mit negativem Testergebnis von Kunden betreten werden. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig. Ab einer Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen sieht das Infektionsschutzgesetz allerdings schärfere Reglungen im Einzelhandel vor.
Auch die Gastronomie bleibt im Wesentlichen geschlossen. Zulässig bleiben die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränken. Von 22 bis 5 Uhr am Folgetag ist aufgrund der Ausgangssperre nur noch die Lieferung von Speisen und Getränken erlaubt.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben untersagt.
Theater, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten bleiben geschlossen.
Sinkt die 7-Tages-Inzidenz in Oberhausen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter den Wert von 100, so treten die verschärften Maßnahmen nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zwei Tage später außer Kraft.