Oberhausen. Die Oberhausener Verbraucherzentrale rät Bürgern, das Online-Auskunftsrecht zu nutzen. Jeder kann Daten kostenlos erfragen – und löschen lassen.

Die Oberhausener Verbraucherzentrale empfiehlt privaten Internetnutzern, stärker von ihrem Online-Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Viele private User wüssten nicht, was mit ihrer Identität und ihren Vorlieben im World Wide Web geschieht.

„Um Missbrauch zu verhindern, haben Nutzer jedoch ein Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung ihrer personenbezogenen Daten“, klärt Verbraucherberaterin Sandra Chung auf. „Auf Nachfrage müssen Anbieter ihren Kunden eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten aushändigen.“

Unternehmen müssen kostenlos über personenbezogene Daten informieren

Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Unternehmen wie Amazon, Google oder Facebook auf Nachfrage kostenlos darüber informieren, zu welchem Zweck sie personenbezogene Daten wie Geburtsdatum, Familienstand, Bankdaten, Werdegang oder medizinische Befunde speichern, woher die Daten stammen, ob sie für Profilbildung genutzt werden und was weiter mit ihnen passieren soll. Diese Auskünfte müssen vollständig, verständlich und kostenfrei innerhalb eines Monats erteilt werden.

Verbraucherberaterin Sandra Chung klärt auf über das Online-Auskunftsrecht.
Verbraucherberaterin Sandra Chung klärt auf über das Online-Auskunftsrecht. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

„Online-Dienste und Anbieter erschweren privaten Usern jedoch immer wieder den Weg zu der vorgeschriebenen Datenauskunft, indem sie etwa ein Auskunftsformular in ihrem Web-Auftritt gut verstecken oder eine Anfrage unbeantwortet lassen“, sagt Sandra Chung.

User könnten zwar auf die Herausgabe einer Daten-Kopie pochen. Doch die Form, Sprache und Art der Übermittlung seien bislang nicht einheitlich geregelt. So kann es sein, dass Daten-Interessenten eine schwer nachvollziehbare Auflistung von Rohdaten oder eine schwer verständliche Mitteilung in einer Fremdsprache erhalten – mal als unverschlüsselte E-Mail oder mal als Brief auf dem sichereren Postweg.

Verbraucherzentrale empfiehlt: Lieber Daten sperren als löschen lassen

Auch interessant

Neben dem Auskunftsrecht steht Usern nach Information der Verbraucherzentrale auch das Recht auf Löschen und Sperren ihrer Daten zu. Sie können Informationen über sich auf Internetseiten oder in Apps löschen lassen, wenn die Daten unzulässig verarbeitet oder sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.

Nutzt ein Unternehmen die Daten für Werbezwecke, können User der Datennutzung formlos widersprechen und die Sperrung ihrer Daten verlangen. Die Verbraucherberater halten das Sperren in einem solchen Fall für sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende sich die Daten auch einfach neu besorgen könnten, etwa über Adresshändler.