Oberhausen. Einmal im Jahr müssen Oberbürgermeister in NRW angeben, wie viel Geld sie neben ihrem Amt kassieren. Dabei dürfen sie nicht alles behalten.
Oberbürgermeister Daniel Schranz hat zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von über 145.000 Euro gut 34.700 Euro im Jahr 2020 nebenbei verdient – durch Positionen in Aufsichtsräten, die er durch sein Amt meist automatisch innehat. Wie andere Chefs von Stadtverwaltungen in NRW darf Schranz allerdings diesen Betrag nicht komplett behalten – er muss davon über 14.500 Euro an die Stadtkasse abführen.
Das geht aus der neuesten Nebenverdienst-Aufstellung für das Jahr 2020 des Oberbürgermeisters hervor. Diese Aufstellung über die Nebentätigkeiten ist für alle Oberbürgermeister in NRW Pflicht: Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung soll damit Transparenz für alle Bürger hergestellt werden.
Geld für Arbeit im Steag-Kontrollgremium
Nach der Landesverordnung darf der Christdemokrat für seine Nebentätigkeiten exakt 20.188 Euro selbst behalten – das Geld muss er allerdings noch versteuern. Im Jahr 2019 belief sich dieser Betrag auf 18.920 Euro. Der Oberbürgermeister erhält diese finanziellen Zuwendungen, weil er zum einen im Kontrollgremium der Stadtsparkasse das Gebaren des Vorstandes als Vorsitzender des Verwaltungsrates überprüft – zusammen mit anderen Politikern des Stadtrates und Vertretern der Beschäftigten. Seine Aufwandsentschädigung hierfür beträgt 11.588 Euro.
Zum anderen erhält er weitere 8600 Euro, weil er als Mitglied im Aufsichtsrat der KSBG, der Kommunalen Verwaltungsgesellschaft GmbH, sitzt. Diese Gesellschaft hält die Anteile an dem Energieerzeuger Steag. Die Stadt Oberhausen besitzt an der Steag über die Energieversorgung Oberhausen (EVO) indirekt sechs Prozent der Anteile, die sie wieder verkaufen will.
Die Entlohnungen für die anderen Kontrollarbeiten in den Aufsichtsgremien der halb städtischen Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) (9433 Euro), des RWE-Konzerns und der Westenergie AG addieren sich auf insgesamt 14.532,69 Euro. Da diese Gremientätigkeiten zum Amt des Oberbürgermeisters automatisch dazugehören, müssen diese Gelder nach der geltenden Nebentätigkeitsverordnung des Landes (NtV) direkt an den Haushalt der Stadt Oberhausen abgeführt werden. Diese Zahlung hat Schranz bereits erledigt.
Insgesamt überprüft Oberbürgermeister Daniel Schranz in 13 Aufsichtsräten und Gesellschaftsversammlungen die jeweilige Geschäftspolitik und wirft einen Blick auf die Finanzlage. Für die meisten Gremien erhält er keinen Cent Entlohnung – und zwar für die Arbeit bei den Stadttöchtern Entwicklungsgellschaft Neu-Oberhausen (ENO), bei der Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft (PBO), der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung (OWT), der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage (GMVA), der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM), bei dem Verband der Kommunalen RWE-Aktionäre GmbH sowie beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband.