Oberhausen. Als Oberbürgermeister arbeitet Daniel Schranz noch in 13 Gremien von städtischen Beteiligungen. Das Geld dafür darf er nur zum Teil behalten.
Einmal im Jahr muss Oberbürgermeister Daniel Schranz den politischen Gremien dieser Stadt als oberster Verwaltungschef und Repräsentant von Oberhausen darlegen, wie viel Geld er neben seinem monatlichen Gehalt für seine Hauptarbeit in verschiedenen Aufsichtsgremien verdient.
Denn qua Amt sitzt ein gewähltes Stadtoberhaupt automatisch in mehreren Aufsichtsräten von städtischen Beteiligungen. Er prüft als einer von mehreren Aufsichtspersonen, ob diese Unternehmen ordentlich wirtschaften. Für diese Nebentätigkeiten erhält der Oberbürgermeister wie andere Aufsichtsratsmitglieder Entschädigungszahlungen. Diese Summen darf der Chef der Kommune allerdings in Nordrhein-Westfalen nicht selbst behalten, sondern muss das Geld zum großen Teil abgeben – und dies transparent darlegen.
Neun Gremien zahlen keinen Cent für die Arbeit
Nach der dem Hauptausschuss vorgelegten Aufstellung von Schranz über seine Nebentätigkeiten des Jahres 2019 arbeitete er in 13 Aufsichtsräten, Beiräten, Verbandsvorständen oder Gesellschafterversammlungen. Neun Gremien zahlen für diese Aufgabe keinen Cent, darunter auch die Stadttochter Oberhausener Gebäudemanagement (OGM).
Nur für vier Tätigkeiten erhält er eine Aufwandsentschädigung: Die Energieversorgung Oberhausen (EVO) zahlt 8912 Euro, der Beirat des RWE-Konzerns 4100 Euro, die Kommunale Verwaltungsgesellschaft KSBG als Eigentümer des Kohleverstromers Steag 8000 Euro und die Stadtsparkasse Oberhausen 10.920 Euro.
Nach der Nebentätigkeits-Verordnung des Landes muss er 13.012 Euro von EVO und aus dem RWE-Beirat an die Stadtkasse Oberhausen abführen. Der Grund: Dieser Betrag stammt aus Aufgaben, die dem Oberbürgermeister automatisch zufallen und demnach zur Arbeitsleistung seines Amtes gehören. 18.920 Euro jedoch darf er behalten. Als Oberbürgermeister einer 210.000-Einwohner-Großstadt verdient Daniel Schranz nach der Eingruppierungsverordnung des Landes NRW rund 144.000 Euro brutto pro Jahr.