Oberhausen/Duisburg. Ein 40-jähriger Oberhausener steht wegen Drogenhandels vor Gericht. Richter prüfen, ob er Teil einer großen, gut organisierten Drogenbande war.

Wegen mehreren Fällen des Drogenhandels steht ein 40-jähriger Mann aus Alstaden vor dem Landgericht Duisburg. 2018 soll er Mitglied einer Bande gewesen sein, die vor allem in Oberhausen in großem Stil mit Marihuana und Kokain handelte.

In seinem Fall geht es aber „nur“ um wenige Kilo Marihuana: Im Vergleich zu den Geschäften der Dealer-Bande ist er damit eher ein kleiner Fisch. In hunderten Fällen soll die Gruppe in und um Oberhausen mit Drogen gehandelt haben. Und sie war offenbar bestens organisiert: Es gab einen „Chef“ und einen Stellvertreter, die sich vor allem um den Nachschub aus den Niederlanden und Belgien kümmerten und das eingenommene Geld einsammelten. Es gab einen Mann, der speziell für die Entgegennahme von Kundenaufträgen zuständig war.

Kiloweise Drogen in „Bunkern“ in Oberhausen gelagert

Mehrere so genannte „Bunkerhalter“ verwalteten die über das Oberhausener Stadtgebiet verteilten Depots. Es gab Kurierfahrer und jede Menge „Läufer“, die den Verkauf kleinerer Mengen auf den Straßen betrieben. Ein großer Teil der Führungsriege der kriminellen Gruppe wurde bereits vor anderthalb Jahren vom Landgericht Duisburg verurteilt. Dabei kamen gegen einige der Angeklagten langjährige Haftstrafen heraus.

Mit einiger Zeitverzögerung steht nun auch der 40-Jährige vor dem Kadi. Er soll nur an wenigen Geschäften der Bande beteiligt gewesen sein. So auch an einem Verkauf, der gar nicht zustande kam, weil es Lieferschwierigkeiten gab. Anderthalb Kilo Marihuana hätte der Angeklagte, so sollen es Aufzeichnungen der Telefonüberwachung belegen, an einen Interessenten verkaufen können.

Angeklagter könnte mit Bewährungsstrafe davonkommen

Bei einem anderen Fall soll der Angeklagte in einer Pizzeria in Oberhausen Geld übergeben und ein Kilo Marihuana empfangen und ausgeliefert haben.

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es Gespräche zwischen den beteiligten Juristen über eine Verständigung gegeben, die dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zusichern könnte. Da eine Verurteilung bei zwei Anklagepunkten fraglich ist und ihm wohl auch nicht bewiesen werden kann, dass er in die Bandenstruktur integriert war, könnte der 40-Jährige sogar mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Mit einem Ende des Prozesses ist daher bereits am nächsten Verhandlungstag in der kommenden Woche zu rechnen.