Oberhausen. Wer muss sich wann und wie lange zu Hause isolieren? Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte zur Corona-Quarantäne in Oberhausen.

Die Zahl der Corona-Infizierten in Oberhausen steigt immer weiter an, die Lage in den Krankenhäusern der Stadt spitzt sich zu. In dieser Situation kommt es auf jeden Einzelnen an, sich richtig zu verhalten. Die Stadt Oberhausen informiert darüber, was zu tun ist, wenn man Krankheitssymptome aufweist oder gerade ein Corona-Abstrich gemacht wurde.

Quarantänepflicht

Eine Quarantäne gilt umgehend für Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus positiv ausgefallen ist sowie deren Angehörige, die im selben Haushalt leben. Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das Gesundheitsamt. Es gilt die Grundregel: Quarantäne ist angebracht, wenn mindestens ein 15-minütiger enger Kontakt bestand, etwa während eines Gesprächs, bei dem keine Alltagsmasken getragen wurden. Aber auch, wenn sich jemand mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufgehalten hat.

Dauer der Quarantäne

Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen: Der Zeitraum von der verordneten Testung bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss – automatisch und eigenverantwortlich – in Quarantäne verbracht werden. Fällt das Ergebnis negativ aus, liegt keine Infektion vor. Die Quarantäne kann sofort beendet werden. Ist das Testergebnis positiv, wurde eine Infizierung nachgewiesen. Die automatische Quarantäne endet frühestens zehn Tage nach der Testung – wenn die getestete Person symptomfrei bleibt.

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Wenn die getestete Person jedoch Symptome zeigt, verlängert sich die automatische Quarantäne so lange, bis 48 Stunden lang keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen. Jedoch mindestens zehn Tage.

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Stadt empfiehlt ein Kontakt-Tagebuch

Mit wem hatte ich in den vergangenen Tagen Kontakt? Oft fällt es schwer, diese Frage zu beantworten. Dabei sind Kontakt-Angaben ungemein wichtig, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen und das Coronavirus so einzudämmen. Die Stadt Oberhausen empfiehlt daher, ein Kontakt-Tagebuch zu führen: ein kleines Heft oder eine Notiz-App auf dem Smartphone, in dem oder in der die Kontakte der vergangenen Tage vermerkt sind.

Weitere Informationen gibt es auch auf den Internetseiten der Stadt (oberhausen.de/corona), des NRW-Gesundheitsministeriums (mags.nrw), des Bundesgesundheitsministeriums (bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus) und des Robert-Koch-Institutes (rki.de).

Für Familienangehörige und andere Personen derselben häuslichen Gemeinschaft gilt eine automatische Quarantänezeit von 14 Tagen nach Testdurchführung beim ersten Haushaltsmitglied. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein ab dem zehnten Tag durchgeführter Test (PCR- oder Schnelltest) negativ ist. Ein vor Ablauf der zehn Tage durchgeführter Test verkürzt die Quarantänezeit nicht – selbst bei negativem Ergebnis. Das Risiko, dass die Infektion noch ausbricht, ist zu groß.

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Über die Quarantäne von engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Hausstandes entscheidet die zuständige Behörde vor Ort. Auch für diese Personengruppe gilt in der Regel eine Quarantänedauer von 14 Tagen, die mit einem negativen Testergebnis auf zehn Tage verkürzt werden kann.

Umsetzung der Quarantäne

Quarantäne heißt: direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft. Personen in Quarantäne dürfen ihr Zuhause nicht verlassen, auch nicht zum Einkaufen oder um mit dem Hund spazieren zu gehen. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft müssen strikt vermieden werden, es gibt nur einige wenige Ausnahmen mit strengen Hygieneregeln, etwa bei einem Betreuungsbedarf.

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Oberhausener in Quarantäne dürfen den eigenen Garten, Balkon oder die Terrasse nutzen. Aber nicht, um dort andere Menschen zu treffen. Die Wohnung darf nur für einen Test verlassen werden. Dabei ist es sehr wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen.

Informationspflichten

Personen mit positivem Testergebnis müssen unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte informieren. Die so informierten Personen werden gebeten, sich selbst zu isolieren und den Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu suchen. Wenn die informierten Personen weiterhin Kontakte nach außen haben müssen, sollen sie bitte verstärkt auf Hygieneregeln achten, Alltagsmaske tragen, Abstand halten und Kontakte reduzieren – bis das zuständige Gesundheitsamt das weitere Vorgehen festgelegt hat.