Oberhausen. Der Ärger um falsch zugestellte oder verschwundene Pakete häuft sich: Die Oberhausener Verbraucherschützer geben Tipps für die Weihnachtspost.
Weihnachtspakete, die nicht auftauchen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im Paket-Shop abgegeben werden: Pandemiebedingt werden in diesem Jahr vor dem Fest dreifach so viele Pakete verschickt wie sonst – und entsprechend steht Ärger rund um Paketsendungen ins Haus, wissen die Mitarbeiter der Oberhausener Verbraucher-Beratungsstelle.
„Wer sein Paket selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen diesen kostenpflichtigen Service dazu buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht hat“, sagt Verbraucherschützerin Petra Gülker. Damit es rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und Empfangen klappt, gibt die Verbraucherzentrale NRW Paketkunden die passenden Tipps mit auf den Weg.
Vor dem Versand
Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch verschiedene Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird.
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Damit die Geschenke pünktlich ankommen, sollte ein Zeitpolster von bis zu zehn Tagen einkalkuliert werden. Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Die am besten vorab informiert werden sollten. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang aber quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt werden und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar, falls die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt.
Beschädigte Ware sofort reklamieren
Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die Ware beschädigt wurde. Der Empfänger sollte dies dem Absender auch umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller dies gleich an der Haustür registrieren.
Bei Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Geht die versandte Ware dennoch verloren, können Absender oder Empfänger dies dem Kundenservice melden und einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen. Dabei muss der Paketinhalt angeben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden.