Oberhausen. Wer sich nicht an Abmachungen mit dem Jobcenter hält, muss in der Regel als arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger finanzielle Einschnitte hinnehmen.

Das Oberhausener Jobcenter wird nach eigenen Angaben in der Corona-Krise voraussichtlich keine Sanktionen mehr aussprechen. Das liegt vor allem daran, dass mit der vorübergehenden Schließung aller Jobcenter für den Publikumsverkehr seit Mitte März keine Pflicht-Beratungstermine für arbeitslose Hartz-IV-Empfänger mehr stattfinden. „90 Prozent aller Sanktionen, die wir verhängen müssen, sind bedingt dadurch, dass Arbeitslose ihre Meldetermine versäumen“, sagt Jobcenter-Sprecher Josef Vogt.

Werden Sanktionen ausgesprochen, dann müssen Arbeitslose eine Kürzung ihrer staatlichen Geldleistungen aus Steuermitteln von im Schnitt 20 Prozent hinnehmen. So hat das Jobcenter im vergangenen Jahr gegenüber arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern 3960 Finanzstrafen verhängt, 3435 davon waren Meldeversäumnisse. Damit ist die Zahl aller Sanktionen im vierten Jahr hintereinander gesunken: Exakt 4733 Sanktionen mussten erwerbsfähige Oberhausener ohne Job nach Angaben der Behörde im Jahr 2018 hinnehmen; 2017 waren es 5047 Strafen, 2016 sogar 6800.

Jobcenter muss bei alten Sanktionen Härtefall-Regelung prüfen

Die Oberhausener Linken halten eine solche finanzielle Zusatzbelastung schon in normalen Zeiten für falsch, weil den Arbeitslosen dann viel zu wenig Geld zum Leben bleiben würde. Deshalb fordern die Linken, nicht nur die aktuelle Bestrafung grundsätzlich auszusetzen, sondern bestehende Sanktionen aus früherem Fehlverhalten nicht zu vollziehen. Nach Angaben des Jobcenter ist dies jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. „Es wird sich allerdings nur um wenige Fälle handeln, denn durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom November 2019 sind wir angehalten, bei der Vollstreckung von Sanktionen zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt“, sagt Vogt. Und das wiederum dürfte in der Corona-Krise wohl häufiger der Fall sein als sonst.

Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters Oberhausen.
Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters Oberhausen. © FUNKE Foto Services | Herbert Höltgen

Die Linken werden sich damit nicht zufrieden geben – im Gegenteil: Angesichts der erheblichen finanziellen Belastungen der Menschen in der Corona-Krise schlagen sie eine konkrete Soforthilfe durch die Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger vor. „Es muss einen finanziellen Zuschusses von mindestens 100 Euro geben. Es liegt doch auf der Hand, dass die Situation für Menschen mit den ohnehin zu geringen Transferleistungen und ohne sonstige Rücklagen besonders hart ist. Hier muss unverzüglich gegen gesteuert werden“, verlangt Jörg Pusch, sozialpolitischer Sprecher der Oberhausener Linken-Fraktion.