Oberhausen. . Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen, die vom Jobcenter Oberhausen bestraft werden mussten, auffällig stark zurückgegangen.
Bei insgesamt gesunkener Zahl an Arbeitslosen hat das Oberhausener Jobcenter im vergangenen Jahr deutlich weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt als in den Jahren davor. Exakt 4733 Sanktionen mussten erwerbsfähige Oberhausener ohne Job nach Angaben der Behörde im Jahre 2018 hinnehmen: Ihnen wurde die übliche finanzielle Zahlung des Jobcenters gekürzt – im Schnitt um 20 Prozent, was etwa 110 Euro im Monat ausmacht.
Im Jahr davor zählten die Statistiker des Jobcenters noch 5047 Strafen, 2016 waren es sogar 6800. Das ist seitdem ein Rückgang von 30 Prozent innerhalb der vergangenen zwei Jahre. Der Hartz-IV-Satz kann bei unter 25-Jährigen oder bei mehreren Versäumnissen durch ältere Arbeitslose inklusive Mietzahlung komplett gestrichen werden.
Die Quoten an Sanktionen sind relativ gering
Bezogen auf die insgesamt 20.000 beim Jobcenter gemeldeten erwerbsfähigen Bürger, die Hartz IV beziehen, ist die Zahl der Strafen relativ gering. Das Jobcenter errechnete ein Quote von 2,7 Prozent im Jahr 2018, von 2,9 Prozent im Jahr 2017 und von 3,5 Prozent im Jahr davor. In den Jahren davor lagen die Quoten mit 3,3 Prozent bis 4,9 Prozent auf ähnlichem bzw. noch deutlich höherem Niveau.
Wie in anderen Jobcentern ist auch in Oberhausen der häufigste Grund für eine Bestrafung, dass der Arbeitslose ohne ordentliche Entschuldigung mit einem zulässigen Grund einen Gesprächs- oder Gruppentermin versäumt hat – das macht fast 90 Prozent der Fälle aus. Nur rund 400-mal erhielten Arbeitslose im vergangenen Jahr eine Leistungskürzung, weil sie sich weigerten, ihre Eingliederungsverpflichtung zu erfüllen, eine Maßnahme zu Ende zu führen oder einen Job anzunehmen.
Die von der Politik momentan diskutierte vollständige Abschaffung der Sanktionsmöglichkeit hält die Oberhausener Führung des Jobcenters, Geschäftsführer Uwe Weinand und sein Sprecher Josef Vogt, gleichwohl nicht für zielführend. „Nach unserer Erfahrung trägt die vorgesehene Sanktion bei einem persönlichen Fehlverhalten dazu bei, dass unsere Klientel sich diszipliniert“, meint Vogt. „Die Leute werden wachsam, führen ordentlich ihre Kalender und nehmen das Ganze nicht auf die leichte Schulter. Es ist letztendlich wie in der Schule: Würde es dort keine Noten geben, dann würden nicht so viele für ihr Leben lernen.“
Dass die absolute Zahl an Sanktionen und die Quoten an Strafen gesunken sind, erklärt sich das Jobcenter auch damit, dass Langzeitarbeitslose durch die Debatten des letzten Jahres über Sinn und Unsinn der Hartz-IV-Bestrafung sensibilisiert sind. „Da achtet der eine oder andere schon stärker darauf, Termine und Vereinbarungen einzuhalten“, gibt der Jobcenter-Sprecher an.