Oberhausen. Das Arbeitsgericht hat dem Stoag-Betriebsrat untersagt, eine zusätzliche Betriebsversammlung durchzuführen. Dauerstreit um hohe Arbeitsbelastung.

Die Mitarbeiter der Oberhausener Verkehrsbetriebe Stoag dürfen am Samstag, 8. Februar, keine zusätzliche Betriebsversammlung abhalten, um eine Aussprache mit der Geschäftsführung über die anhaltenden schlechten Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu führen.

Das hat das Arbeitsgericht Oberhausen dem Stoag-Betriebsrat am Freitag, 7. Februar, untersagt. Die Begründung: Eine zusätzliche Betriebsversammlung könne vom Betriebsrat nach aktueller Gesetzeslage nur bei außergewöhnlichen Vorkommnissen durchgeführt werden, nicht aber bei Dauerstreitthemen.

Streit über schlechte Arbeitsbedingungen

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Seit Monaten schwelt ein Streit zwischen Geschäftsführung, Belegschaft und Betriebsrat um kaum ertragbare Arbeitszeiten und schlechte Arbeitsbedingungen. Am Samstag sollte die Abteilung Fahrdienste, zu der die knapp 300 Bus- und Bahnfahrer sowie Mitarbeiter der Leitstelle gehören, sich mit der Geschäftsleitung zusammensetzen.

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Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi hätten dies annähernd 150 Mitarbeiter im Rahmen einer Unterschriftensammlung verlangt. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte die Stoag-Geschäftsführung versucht, die Versammlung kurzfristig zu stoppen. Die Arbeitnehmervertreter wollen sich am Samstag dennoch treffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. (red)