Oberhausen. Die umstrittenen neuen Parkgebühren in Alt-Oberhausen treten am 1. Februar in Kraft. Hier können Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Die neuen Parkgebühren für die Oberhausener Innenstadt samt ihrer Randgebiete tritt am 1. Februar in Kraft. Darauf weist die Stadt hin. Das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept betrifft auch das Bewohnerparken in den Quartieren Alt-Oberhausen und Sterkrade. Die kostenpflichtigen Zonen werden erweitert. Anwohner sollten sich daher nun um einen Bewohnerparkausweis kümmern.

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Die Bewohnerparkausweise für die Quartiere Alt-Oberhausen Bezirk 4 (östlich der Mülheimer Straße) Alt-Oberhausen Bezirk 5 (Bereich Styrum) und Sterkrade Bezirk 1 können ab sofort auch online im Serviceportal der Stadt Oberhausen beantragt, bezahlt und zu Hause ausgedruckt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Ausweis an einem der drei Bürgerservice-Stellen zu beantragen: im Rathaus an der Schwartzstraße 72, im Technischen Rathaus an der Bahnhofstraße 66 sowie im Rathaus Osterfeld an der Bottroper Straße 183.

Bereits früher ausgestellte Bewohnerparkausweise werden kostenlos verlängert. Weitere Informationen gibt es auf serviceportal.oberhausen.de.

Wie berichtet hat der Rat der Stadt nach langen und hitzigen Diskussionen ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen. Im Kern steigt der Tarif von 50 Cent auf einen Euro pro Stunde, zudem werden die kostenpflichtigen Bereiche ausgedehnt.