Oberhausen. Zweistöckig soll der neue Lidl an der Teutoburger Straße werden, die Zufahrt nur noch über die Huyssenstraße erfolgen. Anwohner sind empört.

Heftigen Gegenwind gab es am Mittwochabend im Golfclub an der Jacobistraße für Lidl und die Stadtverwaltung Oberhausen mit ihrem Projekt einer neuen zweistöckigen Metropol-Filiale. Sie soll den heutigen Discounter-Markt am Kreisverkehr Teutoburger Straße/Am Fuhlenbrock ersetzen. Unter widrigen Bedingungen machten Bürger bei einer Versammlung in zwei völlig überfüllten Räumen, zwischen denen eine Verständigung nur schwer möglich war, ihre Ablehnung des Projekts deutlich.

Zu Beginn hatten eine Vertreterin des Investors sowie der Ersteller der vorgeschriebenen schalltechnischen Untersuchung die Planung vorgestellt. Um die Verkaufsfläche von heute 800 Quadratmetern auf künftig 1350 Quadratmeter vergrößern zu können, wird sie auf die erste Etage gelegt. Nur so sind genügend Stellplätze auf der Fläche möglich. Sie sollen weitgehend in das Erdgeschoss verlegt werden, ebenso die Anlieferung der Waren. Mit Fassadenbegrünung und Solartechnik auf dem Dach zur Stromerzeugung würde das Gebäude neuesten Standards entsprechen.

Zehn Prozent mehr Autoverkehr

Die Notwendigkeit, zu vergrößern begründete die Vertreterin des Investors damit, dass die Kunden heute breitere Gänge und niedrigere Regale verlangen würden, sie wollten sich nicht mehr zwischen den Regalen hindurchzwängen. Das Sortiment vergrößere sich dadurch nicht, erklärte sie.

Die Huyssenstraße, die künftige alleinige Zufahrt zum neuen Lidl-Markt, ist als Spielstraße ausgeschildert.
Die Huyssenstraße, die künftige alleinige Zufahrt zum neuen Lidl-Markt, ist als Spielstraße ausgeschildert. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Der Vortrag des Schallgutachters machte deutlich, dass das Projekt in dieser Hinsicht an der Grenze des Zulässigen liegt. Nicht so sehr wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens. Das beziffert der Gutachter auf zehn Prozent. Heute gibt es nach seinen Worten täglich je 1200 An- und Abfahrten dort.

Das Problem ist der im Parkhaus durch seine Belüftung und bei der Anlieferung entstehende Schall. Die zulässigen Richtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet können nur eingehalten werden, indem das Parkhaus eine Asphalt- statt einer Betonfahrbahn erhält, außerdem eine schalldämmende Decke und indem die Lkw nur bei geschlossenen Toren be- und entladen werden dürfen. Auch darf kein Anlieferverkehr nachts erfolgen, darf es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh keinen Betrieb dort geben.

Schallschutzwand im Wohngebiet

Selbst dann aber muss die angrenzende Wohnbebauung noch durch eine zwei Meter hohe Schallschutzwand von der Metropol-Filiale abgeschirmt werden. Eine Wand dieser Höhe sei in einem Wohngebiet „gerade noch vertretbar“, erklärte der Gutachter. Im Erdgeschoss der Wohnhäuser werde es dadurch sogar leiser als heute, im zweiten Obergeschoss aber nicht.

Als größter Knackpunkt der Planung erwies sich, dass der Kreisverkehr nicht mehr mit einer weiteren Zufahrt „angezapft“ werden kann, so dass der komplette Verkehr über die ersten Meter der angrenzenden beiden Wohnstraßen Jacobi- und Huyssenstraße erfolgen muss, einschließlich des Lieferverkehrs. Letztere ist als Spielstraße ausgeschildert. Etwa ein Drittel des Kundenverkehrs und der gesamte Lieferverkehr fahren bisher über die Teutoburger Straße auf das Gelände.

Nahversorgung sichern

Auf die Verkehrsproblematik schossen sich die rund 70 Bürgerinnen und Bürger im Golfclub in Klosterhardt ein. „Welchen gesellschaftlichen Vorteil gibt es durch das Projekt, außer dass wir künftig kostenlos dort Strom tanken können?“, wollte ein Mann wissen. Eine Kita und altengerechte Wohnungen, die man hier dringend benötige, seien ja nicht zusätzlich vorgesehen. „Wir sichern die Nahversorgung von 11.000 Menschen“, antwortete die Vertreterin des Investors. Alles andere sei wirtschaftlich nicht darstellbar.

„Schon heute ist auf der Huyssenstraße Verkehr ohne Ende. Wie soll das gehen, wenn künftig keine Zufahrt über die Teutoburger Straße mehr besteht?“, wollte eine Frau wissen. Ein Zwischenrufer beklagte, dass mit keinem Wort erwähnt werde, dass es sich um eine Spielstraße handelt. Der Gutachter räumte ein, dass es mehr Verkehr dort geben wird. Aber: „Die Regelwerke werden alle eingehalten. Das Aufkommen gilt noch als verträglich“, erklärte er.

Experte antwortete mit Gegenfrage

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Wie es zusammenpasse, dass es nach der Erweiterung lediglich zehn Prozent Verkehrszuwachs geben soll, wo doch laut einem weiteren Gutachten ein Umsatzwachstum von 70 Prozent zu erwarten sei, wollte jemand wissen. Der Schall-Experte stellte eine Gegenfrage: „Wo soll der Mehrverkehr denn herkommen?“ Der Markt werde nicht „unendlich viel Zuwachs generieren können.“ Außerdem würden die benachbarte Turnplatzstraße und die westliche Huyssenstraße sogar entlastet. Die Vertreterin des Investors versprach sich, als sie erklärte, die Gutachten seien „alle aufeinander abgestimmt“. Dann korrigierte sie: Die Rahmenvorgaben dafür seien für alle Gutachter gleich gewesen.

Geschäftsmann: Konkurrenz nicht zugelassen

Ein Geschäftsmann beklagte, mit einem eigenen Projekt auf ehemaligem Kirchengelände an der Teutoburger Straße bei der Stadt abgeblitzt zu sein. Ihm musste der Gutachter zugestehen: Wenn der Lidl in der Nähe über Konkurrenz verfügen würde, könnte er dort nicht mit einem Umsatzplus rechnen, gäbe es keinen Mehrverkehr.

Eine alte Frau schließlich wollte wissen, wie viel ihr Häuschen künftig an Wert verliere, wo sie einerseits eine Lärmschutzwand vorgesetzt bekomme und dann noch künftig auf ein acht Meter hohes Gewerbegebäude blicke. Man erwiderte ihr, dafür werde es bei ihr nicht lauter als heute.

Ausnahmen

Die Lidl-Erweiterung ist eine von neun Ansiedlungen bzw. Erweiterungen von Lebensmittelmärkten, die zur Zeit im Streit mit einem anderen, nicht zum Zuge gekommenen Investor das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigen. Dessen Anwalt kommt nach Auswertung einer von der Stadt dem Gericht zur Verfügung gestellten Übersicht zu dem Ergebnis, dass die Stadt Oberhausen in sieben dieser neun Fälle Projekte möglich gemacht hat oder noch macht, obwohl diese mit dem vom Rat 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzept nicht übereinstimmen. Bei fünf dieser sieben Fälle wiederum handelt es sich um Lidl-Märkte. Eine Anfrage der Redaktion dazu hat die Stadt bisher nicht beantwortet.