Oberhausen. Gefahr für Leib und Leben von Radfahrern sieht BOB-Bezirksvertreter Karl-Heinz Mellis durch die neuen Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße.
Hart ging Karl-Heinz Mellis, Bezirksvertreter von BOB, in der Bezirksvertretung Osterfeld mit der Stadtverwaltung ins Gericht. BOB hatte eine Aktuelle Stunde zur Kritik an den neuen Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße beantragt. Nach seiner Ansicht hat die Verwaltung dabei auf der ganzen Linie versagt.
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Vier Verstöße gegen die maßgeblichen Regeln führte Mellis an: Die durch Markierungen entstandenen Parkstreifen seien nur 1,75 Meter breit. Vorgeschrieben seien zwei bis 2,30 Meter Breite. Dann fehle der Sicherheitstrennstreifen von mindestens 50 Zentimetern Breite zum Schutz vor sich öffnenden Autotüren. Folglich stünden den Radfahrern die 2,23 Meter Breite des Radfahrstreifens auch nicht voll zur Verfügung, sondern ein Meter weniger, weil vom zu schmalen Parkstreifen zum Beispiel Außenspiegel überstehen würden und eben der Sicherheitstrennstreifen fehle.
Da wiederum die Radfahrer sich zum Schutz vor Autotüren weit links auf dem Radfahrstreifen bewegen müssten, werde der vorgeschriebene Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern für überholende Autos an vielen Stellen unterschritten. Faktisch, so Mellis bestehe ein Überholverbot.
Zweifel an Verkehrswende
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Mellis’ Fazit lautete: „Wir können keine Verkehrswende erwarten, wenn wir die Rahmenbedingungen nicht schaffen. Die teilweise bereits ausgeführte Radwegeführung stellt eine Gefahr für Leib und Leben der Nutzer dar.“ Er berichtete von zwei Radfahrern, die nach Unfällen in Krankenhäusern hätten behandelt werden müssen. Dass es dazu gekommen sei, liege auch daran, dass im Vorfeld keine Bürgerbeteiligung dazu stattgefunden habe.
Die Stadtverwaltung wies das zurück. „Bei der Bürgerbeteiligung zum Nahmobilitätskonzept ist die Planung vorgestellt worden“, erklärte Beigeordnete Sabine Lauxen. Verkehrsplaner Marcel Knauff erklärte, die genannten Richtlinien seien nur Empfehlungen. Man habe mit dem vorhandenen Verkehrsraum auskommen müssen und erreiche im Durchschnitt 2,10 Meter Breite. „Wir dürften sogar auf 1,60 Meter heruntergehen.“ Auf die Breite des Parkstreifens sei die der weißen Markierung von 25 Zentimetern mit anzurechnen. Im Übrigen sei jedes Detail mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) abgestimmt. Knauff: „Die sind zufrieden.“
Richtlinien sind nur Empfehlungen
Den BOB-Antrag, die Arbeiten sofort zu unterbrechen und gutachterlich untersuchen zu lassen, ließ Bezirksbürgermeister Thomas Krey nicht zu. BOB hatte vergessen, einen entsprechenden eigenen Tagesordnungspunkt dazu zu beantragen.